Entwicklungen zur Arbeitszeitrichtlinie auf dem richtigen Weg

Kompromissvorschlag von Kommission und Rat auf CSU-Linie / Britische Ratspräsidentschaft unterstützt unseren Vorschlag zum Pauschalisierungsmodell

Brüssel. In der Sitzung des Europäischen Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz am 08. Dezember 05 bestand grundsätzliche Konsensfähigkeit zur Bereitschaftsdienstzeit. „Die Kompromissvorschläge, die die Kommission und nun auch der Rat aufgegriffen haben, sind nahezu deckungsgleich mit den Anträgen, die die EVP-ED-Fraktion auf Veranlassung von mir und der CSU-Gruppe bereits im Europäischen Parlament gestellt hat“, freut sich Dr. Anja Weisgerber, sozialpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, über diesen großartigen Erfolg.

„Die Kommission und der Rat haben unseren Vorschlag für die zweite Lesung im Europäischen Parlament für eine flexiblere, modernere und sachgerechte Anrechung der Bereitschaftsdienstzeit integriert. Unsere Linie hat sich auch im Rat durchgesetzt und ermöglicht den Betroffenen mehr Spielraum bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeitmodelle. Dies würde den Anliegen der Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Ich sehe mich damit in meiner Meinung und meinem Engagement bestätigt“, so Unterfrankens Europaabgeordnete.

Die aktuellen Entwicklungen zur Arbeitszeitrichtlinie haben konkrete Auswirkungen auf kommunaler Ebene. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, die Vertreter der Kommunen, des Kommunalen Arbeitgeberverband Bayerns und die Krankenhausärzte am 16.12.05 um 15:30 Uhr im „Leopoldina“ Krankenhaus in Schweinfurt über den Stand der Dinge zu informieren und in einen Erfahrungsaustausch einzutreten.

In der gestrigen Sitzung hat der Rat – ebenso wie die Kommission – unseren Vorschlag zur Bereitschaftsdienstzeit aufgegriffen und schlägt ebenfalls eine pauschale Anrechnung der aktiven Zeit innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit vor. Danach soll die inaktive Zeit innerhalb der Bereitschaftsdienstzeit nicht oder zumindest nicht komplett als Arbeitszeit angesehen und pauschal berechnet werden. Dies ist eine Lösung, die unabsehbare Kosten für Krankenhäuser (mind. 1 Mrd. Euro Mehrausgaben für die deutschen Gesetzlichen Krankenkassen, zusätzliches Ärztepersonal von mind. 20.000 Vollzeitkräften) verhindern würde. „Dieser Vorschlag ist gerecht, weil die Arbeitszeitrichtlinie auch auf staatlich angeordnete Feuerwehren, Werksfeuerwehren, Rettungs- und Katastrophenschutzdienste und andere Berufsgruppen anwendbar ist“, äußert sich die junge Abgeordnete.

Unterschiedliche Ansichten zum opt-out blockieren zunächst die endgültige Einigung im Rat. In Deutschland wurde am 25.11.05 – auch auf meine Initiative hin – die Übergangsfrist für die Umsetzung des deutschen Arbeitszeitgesetzes um ein Jahr verlängert, so dass die Tarifparteien die Möglichkeit haben eine adäquate Regelung zu schaffen.

Eine Einigung der noch offenen Fragen auf europäischer Ebene wird unter österreichischer Ratspräsidentschaft 2006 erwartet. „Ein Übereinkommen im Sinne der Betroffen ist dringend erforderlich“, macht Weisgerber ihre Haltung deutlich.