EU erhöht Sicherheitsstandards bei Kinderspielzeug

Das Europäische Parlament hat sich heute im Sinne der Gesundheit unserer Kinder für eine erhebliche Verschärfung der bestehenden Vorschriften zu Kinderspielzeug ausgesprochen. Die neuen Reglungen lösen die bestehenden Vorschriften ab, die den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen mittlerweile nicht mehr gerecht werden können.

„Wir konnten das Schutzniveau im Sinne des Schutzes unserer Kinder erheblich stärken. Es wird ein umfassendes Verbot von gefährlichen Stoffen in Spielzeug geben, insbesondere von so genannten KEF-Stoffen, die als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft werden. Wir führen darüber hinaus strengere Schwermetallgrenzwerte für eine Gruppe von Spielzeugmaterialien ein, die sich abschaben lassen. Dies ist ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn,“ so die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Dr. Anja Weisgerber.

Das Parlament sieht weiterhin ein Verbot allergener Duftstoffe vor. Auch Stoffe, die im Verdacht stehen, Allergien auszulösen, werden verboten. Zahlreiche weitere Duftstoffe müssen deklariert werden.

„Wir haben Regelungen erarbeitet, die unsere Kinder optimal schützen, die jedoch auch praxistauglich sind und von mittelständischen Unternehmen eingehalten werden können. Wir plädieren für einen umfassenden Ansatz, der klare Vorgaben und Grenzwerte auf europäischer Ebene vorsieht, der Händlern und Importeuren mehr Verantwortung zuspricht und der auf eine bessere Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten setzt,“ so Weisgerber. Die EU hat bereits vor einem halben Jahr mit dem so genannten Warenpaket Vorschriften eingeführt, mit denen wir eine europaweit einheitliche Marktüberwachung vornehmen. Das Auftauchen von vergiftetem Spielzeug auf dem europäischen Markt in diesem Jahr hat deutlich gemacht, dass neben der Schaffung europäischer Vorschriften auch die Marktkontrollen ein entscheidender Faktor sind, um den Verbraucherschutz zu garantieren. „Ich befürworte die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und den mitgliedstaatlichen Marktüberwachungsbehörden, die im Warenpaket angelegt ist, und die wir jetzt mit der neuen Richtlinie auch im Bereich der Spielzeugindustrie weiter ausbauen. Diese von der EU angeregte verstärkte Marktüberwachung und Kontrolle muss jetzt auch noch stärker von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden“, so Weisgerber.

Der Verkauf der traditionsreichen Überraschungseier bleibt weiterhin möglich. „Anträge, diese zu verbieten, konnten wir erfolgreich verhindern. Generationen von Kindern sind damit schadlos groß geworden und ich sehe keine Gefahr, die es rechtfertigt, den kleinen und großen Fans des Überraschungseis den Spaß zu verbieten“, sagt die unterfränkische Abgeordnete.