EU-Verordnung Pflanzenschutz auf dem richtigen Weg

Krebserregende und erbgutschädigende Substanzen künftig verboten / Austausch der nationalen Bewertungsgrundlagen für Zulassung

Die künftige EU-Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wird konkret. Der Umweltausschuss des EU?Parlaments hat heute in zweiter Lesung über die Neuregelung abgestimmt. “Die Fassung ist jetzt ausgewogener als noch in erster Lesung. Die Kriterien für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln basieren wieder stärker auf wissenschaftlichen Bewertungsgrundlagen. Landwirten und Winzern werden auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um nachhaltig arbeiten zu können. Das ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur ersten Lesung und wir sind auf dem richtigen Weg. Weitere Verbesserungen sind aber bis zur Plenarabstimmung noch notwendig", sagte die CSU-Europaabgeordnete Anja Weisgerber.

Die neue Verordnung soll die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel in Europa harmonisieren. “Wir wollen ein hohes, europaweit einheitliches Schutzniveau für unsere Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig müssen wir erreichen, dass Mittel, die in Deutschland verboten sind, nicht in Österreich erlaubt sein können – und umgekehrt. Dies wäre gesundheitspolitisch unsinnig”, so Weisgerber.

Der Ausschuss stimmte für eine stärkere Harmonisierung der nationalen Zulassungsverfahren. Dazu sollen die Behörden in den 27 EU-Staaten ihre Bewertungsunterlagen austauschen, um ein transparentes Verfahren zu gewährleisten. "Der Datenaustausch vermeidet eine Mehrfach-Prüfung und unnötigen Verwaltungsaufwand. Dies ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zum Ratstext. Das Prinzip der vollen gegenseitigen Anerkennung muss aber auch bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Wirklichkeit werden. Ausnahmen müssen streng begrenzt und wohl begründet sein", so Weisgerber, die auf Unterstützung im Rat durch die neue Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner baut. "Wir wollen gleich hohe Standards in allen EU-Ländern und gleichzeitig eine stärkere Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln."

Krebserregende Stoffe oder Substanzen, die erbgut- oder fortpflanzungsschädigend sind, sollen künftig auf Basis einer wissenschaftlichen Prüfung nicht mehr zugelassen werden dürfen. “Der Gesundheitsschutz hat Vorrang und das ist richtig so.", sagte die CSU-Europapolitikerin.