EU-weite Zulassung von Biozidprodukten

Erhöhter Verbraucherschutz durch zusätzliche Zulassungskriterien

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich heute für eine strengere und EU-weite Zulassung von Bioziden ausgesprochen. „Die Verbraucher müssen davon ausgehen können, dass die von ihnen erworbenen Produkte keine bedenkliche Wirkstoffe enthalten und europaweit einheitliche Zulassungskriterien erfüllen und zwar unabhängig davon, wo sie das Produkt gekauft haben“, erklärte die umwelt- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CSU Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber. „Wenn die Verbraucher den Pilzbefall auf den Badezimmerfliesen mit entsprechenden Bioziden bekämpfen, dann sollen sie dies wie bisher ohne Risiko machen können. Künftig sollen bei der Zulassung aber auch die schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt getestet werden. Rückstände, die über das Abwasser in die Umwelt gelangen, dürfen beispielsweise keine Gefahr für das Trink- und Grundwasser darstellen. Daher haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, auch Stoffe, die sich über lange Zeit in der Umwelt anreichern und nicht so leicht abgebaut werden, stärker auf schädliche Auswirkungen zu prüfen und gegebenenfalls nicht als Biozidwirkstoffe zuzulassen. So haben wir die Kriterien weitgehend an die Anforderungen für Pflanzenschutzmittel angepasst“, so Weisgerber weiter.

Der Ausschuss votierte dafür, dass Gegenstände wie Möbel oder Textilien künftig nur mit in der EU zugelassenen Produkten behandelt sein dürfen und gekennzeichnet sein müssen. „Bei so sensiblen Produkten wie Textilien muss es in Europa einen einheitlich hohen Gesundheitsschutz geben. Daher ist die künftige EU weite Produktzulassung durch die europäische Chemikalienagentur in Helsinki so wichtig“, so die unterfränkische Europaabgeordnete.

Die Gemeinschaftszulassung bringt auch Vorteile für die vielfach mittelständischen Hersteller von Biozidprodukten. „Die neue Zulassung mit klaren Fristen, harmonisierten Verfahren und einheitlichen Gebühren wird zu einer sichereren, schnelleren Produktzulassung und einem harmonisierten europäischen Markt für Biozidprodukte führen, von dem sowohl Verbraucher als auch die Hersteller profitieren“, so Weisgerber abschließend.

Hintergrund
Unter den Begriff der Biozide fallen Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Eingesetzt werden Biozide beispielsweise zum Schutz vor Verkeimung im Wasserkreislauf von Klimaanlagen, in Fassadenfarben oder Holzschutzmitteln zum Schutz vor Schädlingsbefall, in haushaltsüblichen Desinfektionsmitteln und bei der Bekämpfung von Insekten oder bei der professionellen Lagerung leicht verderblicher Materialien. Biozide sichern auf diese Weise einen hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft und schützen vor den Überträgern gefährlicher Krankheiten.

Das Plenum des Europäischen Parlaments wird im September über die Verordnung abstimmen.