Europaabgeordnete klärt über neue Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung auf

Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber klärt über neue Regelungen zur Lebensmittelkennzeichnung auf

Die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber hat heute den REWE-Markt in ihrem Heimatort Schwebheim besucht. „Ich konnte heute einen Blick hinter die Kulissen werfen und einen Einblick in den Lebensmittelhandel bekommen, den der normale Supermarktkunde nicht erhält“, freute sich die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber. Marktleiter Götzelmann informierte Anja Weisgerber über Qualitätssicherung und die gute Zusammenarbeit mit Landwirten aus der Region. „Der Umbau ist sehr gelungen, der neue Rewe-Markt ist ein Gewinn für Schwebheim und die gesamte Region. Außerdem finde ich es hervorragend, dass im Rewe-Markt ein so großer Schwerpunkt auf die Vermarktung von Produkte gelegt wird, die von örtlich ansässigen Erzeugern kommen.“

Thema war außerdem die neue EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung, die zurzeit im Europäischen Parlament diskutiert wird. „Wichtig ist mir ein hohes Verbraucherschutzniveau, aber gleichzeitig dürfen die neuen Regelungen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Die Mehrzahl der Lebensmittelproduzenten sind kleine und mittlere Unternehmen, die dürfen wir nicht übermäßig belasten, wenn wir wollen, dass diese Firmen weiter bestehen können. Nur so können wir regionale Vielfalt sicherstellen“, betonte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. „Im Umweltausschuss wurden Mitte März die entscheidenden Weichen gestellt. Verbraucherschutz haben wir dabei groß geschrieben. Ein wichtiger Erfolg ist, dass Lebensmittelimitate zukünftig klar als solche erkennbar sein müssen.“ Lebensmittelproduzenten waren wiederholt in die Kritik geraten, weil sie Zutaten zunehmend durch billigere Imitate ersetzen, ohne dass dies klar für die Verbraucher erkennbar ist. Die prominentesten Beispiele hierfür sind Käseimitate aus Pflanzenfettmischungen, die u. a. auf Pizza oder in Speiseeis verwendet werden, oder Gelschinken. “Verbraucher werden durch Imitate bewusst getäuscht. Da müssen wir einen Riegel vorschieben. Auch die Aufmachung der Packung soll zukünftig in das Täuschungsverbot mit einbezogen werden“, freute sich die unterfränkische Europaabgeordnete über ihren Erfolg.

Einigkeit bestand beim Thema Ampel: Sie wird einhellig abgelehnt. „Die Ampel führt Verbraucher in die Irre. Ein Olivenöl würde zum Beispiel bezüglich des Fettgehalts eine rote Ampel bekommen, obwohl es im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung durchaus gesund ist.“ Die Ampel kennzeichnet weiterhin jeden einzelnen Nährwert farblich, was dazu führen kann, das ein Produkt einen roten, zwei gelbe und zwei grüne Punkte erhält. So wird der Verbraucher verwirrt und die Entscheidung für oder gegen ein Produkt wird eher erschwert, als erleichtert. “Eine Ampelkennzeichnung führt zu absurden Ergebnissen: Naturtrüber Apfelsaft bekäme eine rote Ampel für den Zuckergehalt, während eine Cola light, die von Ernährungswissenschaftlern u. a. wegen des Süßstoffgehalts durchaus kritisch betrachtet wird, eine grüne Kennzeichnung bekäme. Außerdem würden durch die Ampel viele unserer regionalen Produkte, wie z. B. unser Vollkornbrot wegen des Salzes oder unser fränkischer Pressack wegen des Fettgehalts, eine roten Kennzeichnung erhalten”, kritisierte die CSU-Abgeordnete. Auch Bürgermeister Hans Fischer (SPD) sprach sich dagegen aus, dass regionale Produkte durch eine Ampelkennzeichnung an den Pranger gestellt werden.
Der Umweltausschuss sprach sich stattdessen für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung bezogen auf 100 g/ml aus, die Auskunft über die so genannten BIG 8 gibt, d. h. den Gehalt an Kalorien, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Salz, Eiweiß und Ballaststoffe. „Es gibt keine ungesunden Lebensmittel, sondern nur eine ungesunde und nicht ausgewogene Ernährung. Wir wollen den Verbraucher informieren und nicht bevormunden, so Weisgerber abschließend.