Europäisches Parlament beschließt EU-weite Mindeststandards für die Zulassung von Bioziden

Das Europäische Parlament hat sich heute dafür ausgesprochen, die Registrierung und Zulassung von Bioziden erstmals EU weit zentral durchzuführen. Zudem beschloss das Parlament strenge Kriterien, nach denen die Biozide zugelassen werden dürfen.
„Wir müssen sicherstellen, dass überall in Europa die gleichen Anforderungen an die Zulassung von Bioziden gestellt werden. Dafür wird künftig die europäische Chemikalienagentur in Helsinki sorgen.“, erklärte die umwelt- und gesundheitspolitische Sprecherin der CSU Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Anja Weisgerber nach der Abstimmung.

Geregelt werden mit der neuen Verordnung auch Produkte wie Möbel oder Textilien, die mit Bioziden behandelt wurden. „Ein mit Bioziden behandeltes Produkt darf in der EU nur dann vermarktet werden, wenn der Wirkstoff in der Europäischen Union zugelassen ist. So verhindern wir, dass gesundheitsschädigende Stoffe, die nicht auf ihre Unbedenklichkeit getestet wurden, auf den Markt gelangen – und das gilt auch für Produkte von außerhalb der Europäischen Union“, betonte die unterfränkische Europaabgeordnete.

Die neue Gemeinschaftszulassung bringt auch Vorteile für die vielfach mittelständischen Hersteller von Biozidprodukten. „Bislang sind die Zulassung und die Prüfung der Wirkstoffe zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten nicht harmonisiert, so dass langwierige und kostspielige Abstimmungsprozesse unter den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten entstehen. Künftig gibt es ein einheitliches Verfahren mit gleichen Standards in Europa – das spart Kosten und führt dazu, dass sich die Entwicklung und Zulassung von Biozidprodukten für die Hersteller wieder lohnen“, so Weisgerber abschließend.

Hintergrund
Unter den Begriff der Biozide fallen Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Eingesetzt werden Biozide beispielsweise zum Schutz vor Verkeimung im Wasserkreislauf von Klimaanlagen, in Fassadenfarben oder Holzschutzmitteln zum Schutz vor Schädlingsbefall, in haushaltsüblichen Desinfektionsmitteln und bei der Bekämpfung von Insekten oder bei der professionellen Lagerung leicht verderblicher Materialien. Biozide sichern auf diese Weise einen hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft und schützen vor den Überträgern gefährlicher Krankheiten.

Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten hatten sich im Vorfeld der Abstimmung auf einen gemeinsamen Kompromiss geeinigt, so dass die Zustimmung des Rates nur noch eine Formsache ist.