Mehr Planungssicherheit für fränkische Winzer

Die fränkischen Winzer können aufatmen: Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass die europäischen Winzer auch im Jahr 2014 von Unterstützungszahlungen durch die EU profitieren.
 
Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass sich die Mitgliedstaaten bis zum 1. Dezember 2012 unwiederbringlich für eine Laufzeit von 5 Jahren entscheiden müssen, ob sie Gelder aus Stützungsprogrammen für Weinbauern in den Fördertopf für Betriebsprämien umschichten. Derzeit profitieren die fränkischen Winzer jährlich von 1,8 Mio. Euro an zusätzlichen EU-Fördermitteln, die über das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus ausgeschüttet werden. Dieses Geld fließt zielgerichtet in die einzelnen fränkischen Winzerbetriebe, die es beispielsweise in Umstrukturierungsmaßnahmen oder Tropfbewässerungsanlagen investieren. Davon losgelöst ist die Betriebsprämie, die allen Landwirten, die einen Zahlungsanspruch besitzen, zu Gute kommt. Die Betriebsprämie wird jährlich ausgeschüttet und orientiert sich an der Hektargröße der Betriebe. Aufgrund der kleinen Hektarflächen ist die Betriebsprämie für die Winzer daher weniger lukrativ. Deshalb haben die Winzer bereits zu Beginn der Reform gefordert, an den Investitionsförderungen festzuhalten und dafür auf die „Zwangbeglückung“ durch die Betriebsprämie zu verzichten.

Als  „nicht praktikabel“ bezeichnet die unterfränkische CSU-Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber daher den Vorschlag der EU-Kommission. „Ist das Geld erst einmal in den Topf für die Betriebsprämie übertragen, kommt es nur noch nach dem Gießkannenprinzip und nicht mehr wie bisher zielorientiert bei den Winzern an. Zum jetzigen Zeitpunkt stecken wir Mitten in den Verhandlungen zur Agrarreform und es ist noch nicht absehbar, wie viel Geld der Landwirtschaft überhaupt zur Verfügung stehen wird“, so Weisgerber weiter.

Dank der Konservativen im Europäischen Parlament müssen die Mitgliedstaaten ihre Planung erstmal nur für das Jahr 2013 vornehmen. Die Entscheidung über eine mögliche Übertragung von Mitteln muss erst im Sommer nächsten Jahres getroffen werden. Dann wird auch der Rahmen für die neue Agrarreform stehen.
 
„Planungssicherheit ist das A und O für unsere Winzer. Ich freue mich daher, dass die Unterstützungszahlungen erst einmal über die derzeit laufende Förderperiode bestehen“, so Weisgerber abschließend.