Neue Abgasvorschrift Euro 5: Rußpartikelfilter jetzt verpflichtend

EP-Umweltausschuss verschärft Grenzwerte für PKW ab 2009 / Freier Zugang zu Reparaturinformationen für mittelständische Werkstätten

Brüssel. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) verabschiedete gestern Nachmittag in erster Lesung die Grenzwerte für die neue Euro-5 Norm. “Mit den neuen Abgasnormen haben wir endlich Maßnahmen, die den Feinstaub an der Quelle, dort wo er entsteht, bekämpfen. Dies ist besser, als Grenzwerte für Feinstaub vorzuschreiben, die die Städte nicht einhalten können”, bewertete Dr. Anja Weisgerber (CSU) die Abstimmung über Euro-5-Verordnung der Kommission. In Zukunft wird es nach dem Willen des Umweltausschusses zudem mehr Rechte für freie Werkstätten und einen uneingeschränkten Zugang zu Reparaturinformationen für Kraftfahrzeuge geben. “Damit haben die mittelständischen Betriebe mehr Chancen im Wettbewerb und die Preise für den Verbraucher sinken. Jetzt kann der Kunde frei entscheiden, ob er seinen Wagen zur Vertragswerkstatt oder zu einer unabhängigen Werkstatt bringt,” äußerte sich Weisgerber, die das Dossier für den Binnenmarktausschuss betreute.

Der Grenzwert für Partikel bei Dieselmotoren wird mit den in Zukunft zulässigen fünf Milligramm pro Kilometer so weit abgesenkt, dass er nach dem augenblicklichen Stand der Technik nur mit einem Rußpartikelfilter einzuhalten ist. Die Abgeordneten des Umweltausschusses wollen die Stickoxide ebenfalls absenken. Für Benzinmotoren soll zunächst ein Grenzwert von 70 Milligramm pro Kilometer gelten, bei Dieselfahrzeugen soll er vorübergehend bei 180 Milligramm liegen dürfen. Ab 2014 werden für beide Antriebsarten identische Grenzwerte (Euro-6) gelten.

Die neue Euro 5 Verordnung enthält neben neuen Grenzwerten für Schadstoffemissionen auch Regelungen für den Zugang zu technischen Informationen, elektronischen Fehlercodes oder Diagnosegeräten. Beim Besuch der freien Werkstatt Bosch-Mezger in Schweinfurt überzeugte sich die unterfränkische EU-Parlamentarierin von der Bedeutung des Zugangs zu Reparaturinformationen für freie Werkstätten. Nach Ablauf der Garantiezeit oder bei Auslandsfahrten wählen viele Autofahrer den Weg zur freien Werkstatt. “Um hier den entsprechenden Service anbieten zu können, ist der uneingeschränkte Zugang zu elektronischen Reparaturinformationen vor allem für die unabhängigen mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung”, so die unterfränkische Abgeordnete über das Votum.