Neue Regeln für Bauprodukte - Einheitliche Leistungsangaben erleichtert europäischen Binnenmarkt

Bauprodukte wie Brandschutztüren, Ziegelsteine oder Gipsplatten werden künftig in Europa leichter und nach einheitlichen Regeln in Verkehr gebracht werden können. Das Europaparlament in Straßburg stimmte heute mit großer Mehrheit für eine neue Bauproduktenverordnung.

„Die neue Verordnung wird dazu beitragen, eine gemeinsame Fachsprache für die Beschreibung der Merkmale von Bauprodukten zu schaffen. Damit wird eine wesentliche Behinderung des freien Verkehrs von Bauprodukten im Europäischen Binnenmarkt beseitigt“, erklärte die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber nach der Abstimmung. Davon profitieren die fränkischen Baustoffhersteller wie beispielsweise die Knauf Gips KG aus Iphofen, die ihre Produkte künftig leichter in andere europäische Staaten exportieren können.

Mit der neuen gemeinsamen Fachsprache können die Hersteller von Bauprodukten die Leistungen ihrer Produkte wie beispielsweise die Tragfähigkeit oder die Feuerfestigkeit, beschreiben und dann das europäische CE?Kennzeichen als Qualitätsmerkmal anbringen. „Die gemeinsame Fachsprache wird dazu führen, dass die Leistungsangaben für die Verwender von Bauprodukten, also Architekten, Konstrukteure, Bauunternehmer, klar und vollständig sind. So können die am Bau Beteiligten verlässlich beurteilen, ob die Produkte für den beabsichtigten Einbau im Gebäude geeignet sind und vor allem, ob die Sicherheit der Bauwerke garantiert ist“, so Weisgerber.

Umstritten waren die Ausnahmeregelungen für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten bei dem Verfahren der Leistungserklärung. Die Abgeordneten votierten für den Kompromissvorschlag von Anja Weisgerber. Der Vorschlag sieht Vereinfachungen für diese Unternehmen beim Verfahren der Leistungserklärung vor, gewährleistet aber gleichzeitig, dass die sichere Verwendung der Produkte in den Gebäuden nicht gefährdet wird, indem der Kleinsthersteller die Gleichwertigkeit des jeweiligen erleichterten Verfahrens nachweisen muss. „Ich setze mich für Erleichterungen für Kleinstunternehmen ein, aber wir müssen selbstverständlich darauf achten, dass bei der Sicherheit von Bauwerken keine Abstriche gemacht werden. Im Bausektor sind Kleinstunternehmen sowohl auf Hersteller- als auch auf Verwenderseite tätig. Wir müssen sicher stellen, dass die Verwender auf der Baustelle sich auf die Zuverlässigkeit der Angaben über die Bauprodukte verlassen können.   Allerdings können unsere deutschen Kleinsthersteller auch die regulären Anforderungen bei der Leistungserklärung erfüllen, allerdings ist dies nicht in allen EU?Staaten der Fall. Diese Staaten müssen jetzt nachziehen und europaweit einheitliche Vorgaben erfüllen. Das verbessert auch die Wettbewerbsbedingungen für unsere deutschen Betriebe“, erläuterte die Vizepräsidentin des Parlamentskreis Mittelstand im Europäischen Parlament, Anja Weisgerber, ihren Vorschlag.

Das Parlament hatte sich bereits im Vorfeld der Abstimmung mit dem Ministerrat auf den gemeinsamen Text geeinigt. Daher ist die Zustimmung der Mitgliedstaaten nur noch Formsache. Die Verordnung kann daher noch dieses Frühjahr in Kraft treten.

Hintergrund

Bauprodukte sind Zwischenerzeugnisse zur Integration in Bauwerke (insbesondere Gebäude, Straßen, Brücken usw.). Die Kategorie ist sehr umfassend und reicht von einfachen Mauersteinen oder Zement über komplexe Glas- oder Polymerstrukturen bis hin zu kompletten Gebäudefassaden. Diese Vielfalt führte zu der Notwendigkeit, für die diversen Produktfamilien voraussichtlich über 500 verschiedene Standards aufzustellen.

Im Vergleich zu anderen Erzeugnissen war der grenzüberschreitende Handel mit Bauprodukten auf dem Gemeinschaftsmarkt generell nicht üblich. Auf den nationalen Binnenmärkten gibt es oftmals Hemmnisse, die einen effizienten Handel mit ausländischen Produkten unmöglich machen. Als eine der ersten Maßnahmen für die gemeinschaftsweite Harmonisierung verabschiedete der Rat im Jahr 1988 daher die Bauprodukterichtlinie.

Die besondere Beschaffenheit von Bauprodukten, die vorwiegend von Fachkundschaft (Bauunternehmern, Architekten, Bauingenieuren) erworben werden, führte außerdem zu der Notwendigkeit, die rechtliche Struktur und die Rolle der Standards von den allgemeinen Bestimmungen des Binnenmarktpakets für Waren abzugrenzen. Auch die Bedeutung der CE?Kennzeichnung ist in diesem Kontext spezifisch: Sie bescheinigt nämlich, dass die mitgelieferten Produktinformationen mit den Methoden erfasst wurden, die in den betreffenden Normen festgelegt sind.

Ziel der Bauprodukterichtlinie und auch der sie ersetzenden Bauproduktenverordnung ist zu gewährleisten, dass im Hinblick auf die Leistungsmerkmale der Bauprodukte zuverlässige Informationen bereitgestellt werden. Erreicht wird dies durch die Definition einer gemeinsamen technischen Ausdrucksweise, die nicht nur von Herstellern, sondern auch von Behörden verwendet werden muss, wenn sie ihre Vorgaben für Bauwerke formulieren, was sich direkt oder indirekt auch auf die Anforderungen an die hierfür verwendeten Produkte auswirkt.