Sicherheit geht vor

Pressemitteilung, 01. April 2015

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzes- und Verordnungspaket zum Fracking erklären die Sprecherin der CSU-Landesgruppe für Landwirtschaft, Umwelt und Bau, Marlene Mortler, und die Obfrau der CDU/CSU-Bundestagfraktion im Umweltausschuss, Dr. Anja Weisgerber:
„Die Beschlüsse sind ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher kann jeder bei den zuständigen Bergbaubehörden einen Genehmigungsantrag für unkonventionelle Frackingbohrungen stellen. Jetzt schaffen wir zum ersten Mal einen Rechtsrahmen, in dem der Schutz von Gesundheit und Umwelt jedem wirtschaftlichen Interesse ohne Einschränkungen vor geht: Bis auf Weiteres wird es in Deutschland kein unkonventionelles Erdgasfracking zu kommerziellen Zwecken geben.

Das Gesetzespaket bestimmt eine Vielzahl von Gebieten, in denen Fracking dauerhaft ausgeschlossen ist. An anderen Orten sind unter strengsten Voraussetzungen lediglich Probebohrungen möglich, die durch unabhängige Wissenschaftler begleitet und bewertet werden. Allein dann, wenn sich in diesem Verfahren tatsächlich herausstellen sollte, dass unkonventionelles Fracking unbedenklich ist, käme irgendwann eine wirtschaftliche Nutzung in Betracht. Voraussetzung wäre aber stets eine bestandene Umweltverträglichkeitsprüfung und die positive Entscheidung der Genehmigungsbehörden der Länder.

Das Parlamentarische Verfahren werden wir jetzt nutzen, um die Gesetzentwürfe noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen. Für sinnvoll hielte ich es etwa, das Erprobungsverfahren noch genauer zu beschreiben. Jedem muss klar sein: Hier handelt es sich um ein strikt begrenztes Forschungsprojekt. Eine wirtschaftliche Nutzung durch die Hintertür wird es nicht geben,“ sagt Marlene Mortler MdB.

Dr. Anja Weisgerber MdB sagt: „Mit den vorgelegten Regeln ist schon viel erreicht, gerade aus bayerischer Sicht. Uns war es nicht nur wichtig, dass Trinkwasserschutzgebiete geschützt sind, sondern dass auch alle Gebiete, die sonst für die öffentliche Trinkwassergewinnung, für Mineralbrunnen und die Herstellung von Getränken gebraucht werden, unter Schutz stehen oder durch die Länder geschützt werden können. Besonders erfreulich ist auch, dass Natura 2000-Gebiete, also die sogenannten FFH- und die Vogelschutzgebiete, dauerhaft frackingfrei bleiben. Anders herum war uns wichtig, dass die Regelungen zum Fracking nicht aus Versehen die Zukunft unserer Heilbäder in Frage stellen, bei denen eine ähnliche, aber eben völlig ungefährliche Technologie zum Einsatz kommt. Auch hier können wir grünes Licht geben.“

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, einen gesetzlichen Rahmen für die Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen mithilfe der sogenannten Frackingtechnologie zu schaffen. Beim Fracking werden gashaltige Gesteine in großer Tiefe mithilfe von Frackingflüssigkeiten unter hohem Druck aufgespalten, so dass das Gas entweicht. Schon heute kommt diese Technologie in den USA in großem Stil zum Einsatz. Die CSU tritt seit dem Beginn der Diskussion für strenge Gesundheits- und Umweltschutzstandards beim Fracking ein.