Weiterhin strenge EU-Standards für Baby- und Diätkost

Glutenfreie Lebensmittel als neue Kategorie / Sonderbericht zu „Wachstumsmilch“ / Abstimmung Gesundheitsausschuss Europaparlament

Für Babynahrung und Diät- und glutenfreie Lebensmittel soll es auch künftig in der EU hohe Standards zum Schutz der Verbraucher geben. Sogenannte Wachstumsmilch soll möglicherweise als neue Kategorie dazu kommen. Das fordert heute der Gesundheitsausschuss des Europaparlaments in einer Abstimmung zur neuen EU-Verordnung. "Für Zöliakiepatienten ist diese Regelung unverzichtbar. Bei Nichtein-haltung einer strengen Diät drohen schwere Folgekrankheiten bis hin zum Darmkrebs", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der CSU-Europagruppe, Anja Weisgerber.

 

Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag zur Überarbeitung des Diätrechts vorgelegt, wonach es künftig nur noch spezifische Vorschriften für Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie für Lebensmittel zu besonderen medizinischen Zwecken geben soll. Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, sollten nach dem Kommissionsvorschlag nicht mehr unter die Verordnung fallen, sondern über freiwillige Angaben in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geregelt werden. „Vereinfachungen dürfen nicht auf dem Rücken besonders schutzwürdiger Menschen ausgetragen werden. Zöliakiepatienten haben keine andere Wahl als sich glutenfrei zu ernähren. Deshalb war es wichtig, dass auf unseren Druck hin diese Patienten weiterhin diesen hohen Schutzstandards genießen", so Weisgerber.

 

Aktualisiert werden auch die Bestimmungen zu Säuglings- und Babynahrung. Der Verordnungsvorschlag beinhaltet Bestimmungen zu Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder. "Die Kleinsten sind besonders schutzbedürftig. Europaweit gibt es derzeit aber keine speziellen Regeln für die so genannte Wachstumsmilch, die man Kindern von ein bis drei Jahren zusätzlich zur normalen Ernährung verabreichen kann", sagte die CSU-Europaabgeordnete. Der Ausschuss fordert daher die Kommission auf, gemeinsam mit der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde einen Bericht über Ernährungsbedürfnisse und Ernährungsgewohnheiten von Kleinkindern zu erarbeiten und im Bedarfsfall einen Gesetzesvorschlag zu Wachstumsmilch vorzulegen.

 

Ferner fordert der Ausschuss, den Muttermilchersatz für Frühchen in die Kategorie der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke aufzunehmen. „Eltern wollen alles richtig machen, sind jedoch schnell mit der Auswahl an Produkten überfordert. Unsere Ideen können da vielleicht hilfreich sein", so Weisgerber.

 

Für weitere Informationen:

Dr. Anja Weisgerber MdEP, Tel. +32 2 284 7337