Fachvortrag zum politischen Frühschoppen der KAB „Europa sozial gestalten“

Vielen Dank Herr Werner für die Einladung zum heutigen Frühschoppen.
Guten Morgen, meine Damen und Herren.
Ich freue mich, heute Vormittag mit Ihnen allen über ein grundlegendes und bedeutendes Thema sprechen und diskutieren zu können: Über die soziale Komponente in Europa.

Ich möchte mich zuerst einmal kurz bei Ihnen vorstellen und anschließend ein paar einführende Worte zum Thema sprechen.
Fangen wir als mit mir und meiner Arbeit für Sie im Europäischen Parlament an.
Am 13. Juni 2004 wurde ich als jüngste weibliche Abgeordnete ins EP gewählt!
Das ist ein riesiger Vertrauensbeweis und eine riesige Verantwortung!
Als ich mich im Februar 2004 für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 aufstellen ließ, habe ich mir Gedanken darüber gemacht, was ich als Abgeordnete in Brüssel für Unterfranken bewirken kann.
Nun, da ich – nicht zuletzt durch die tatkräftige Unterstützung aus den Reihen der Europa Union Hammelburg – ins Europäische Parlament gewählt worden bin, habe ich erkannt, dass ich viel mehr für Unterfranken erreichen kann, als ich mir anfangs vorgestellt habe.
Denn sehr viele von mir bearbeiteten Themen betreffen direkt oder indirekt auch Unterfranken.
Bildung und Forschung;
EU-Führerschein;
Feinstaub;
Arbeitszeitrichtlinie;
Zuckermarktordnung;
Agrarreform 2005;
Und vieles mehr.
Ich verstehe mich als Anwältin für Unterfranken, als Dienstleisterin für Sie und die Region.

Die ersten 200 Tage waren kein Kinderspiel, und verlangten von mir den vollen Einsatz.
Aber wenn ich gedacht hätte, dies würde sich nach diesen ersten 200 Tagen ändern, dann hätte ich mich getäuscht!
44 Wochen im Jahr sind es insgesamt im Parlament, 32 davon in Brüssel, 12 in Straßburg.
Dazu bin ich so oft wie möglich am Wochenende im Wahlkreis präsent – Das ist mir sehr wichtig!
Im Wahlkreis betreue ich eine eigene Arbeitsgemeinschaft zu Europa, biete regelmäßige Bürgersprechstunden an und habe eine – bald ganz neu gestaltete – informative Homepage.
Außerdem sind jederzeit Besuchergruppen in meinen Büros in Brüssel und Straßburg willkommen!
Ich sitze für meine Fraktion in den Ausschüssen für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
Parallel zu den Ausschüssen bin ich Umwelt-, Sozial- und Sportpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.
Ich gehöre den interparlamentarischen Delegationen zum Mittelmeerraum und zu Chile an.
Wie Sie sehen, habe ich als Mitglied des Sozialausschusses direkt und intensiv mit der europäischen Sozialpolitik zu tun.

Das Wort „sozial“ kommt vom lateinischen „socialis“ und bedeutet "gemeinschaftlich“.
Es umfasst alles, was mit der Gemeinschaft zusammenhängt und sie betrifft.
Sozialpolitik ist damit fächerübergreifende Kernaufgabe der Politik – oder um es mit Theodor Fontane zu sagen: „ein weites Feld“.
Sozialpolitik ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, die es im Kontext der Zeit zu gestalten gilt – und zwar im Sinne der Subsidiarität.
Sie – die Subsidiarität – ist eine Idee der christlichen Soziallehre, deren Grundsätze auch meine Politik bestimmen.
In unserer globalisierten, vernetzten Welt darf man Sozialpolitik eben nicht isoliert sehen sondern im Gesamtzusammenhang!
Sie ist für mich eingefügt in das Verhältnisdreieck der nachhaltigen Entwicklung: ökologisch – ökonomisch – sozial.
Viele haben mich gefragt, wie Umwelt- und Sozialausschuss zusammen passen.
Meine Antwort: Es gibt fast nichts, das besser passt.
Ich bin als Umweltpolitikerin auch Sozialpolitikerin und umgekehrt.
Meine Ausschüsse suchen nach Antworten auf die dringensten und wichtigsten Fragen unserer und nachfolgender Generationen:
Wie können wir unsere Gesellschaft in einer lebenswerten Umwelt nachhaltig und zukunftsfähig gestalten?

Übrigens: Die EU hat in der Hinsicht höchste Ansprüche an sich selbst:
Durch den Lissabon-Prozess – der, meine Damen und Herren, nicht tot ist, wie so oft bejammert wurde – soll sie zum erfolgreichsten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden.
Nur Reden hilft dabei nicht, wir müssen anpacken und etwas tun!
Als Mitglied im Arbeits- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments ist es mir ein großes Anliegen, die Vielfalt und Komplexität dieser Thematik bewusst zu machen und die Menschen für die Herausforderungen zu sensibilisieren.
Ich bin der Überzeugung, unser Sozialstaat und die soziale Marktwirtschaft sind zivilisatorische Errungenschaften, auf die wir stolz sein können – die es zu erhalten und fortzuführen gilt.
Aber: Wer erhalten will, muss auch modernisieren, muss renovieren.
Das ist im Sozialstaat nicht anders als auf der Baustelle.
Wir müssen ehrlich sein: Der Sozialstaat in Deutschland, wie wir ihn heute kennen, hat sich übernommen.
Das ist bittere Wahrheit, der wir ins Auge blicken müssen.
Auch der Sozialstaat wartet noch immer auf Herzogs Ruck.
Wir brauchen einen Mentalitätswandel in unserem Land, eine neue Balance von Eigenverantwortung und kollektiver Absicherung.
Wir müssen auch die Sozialpolitik nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit gestalten – also bei allen Entscheidungen, allen Gesetzesvorhaben immer auch die Auswirkungen auf zukünftige Generationen, unsere Kinder und Kindeskinder, berücksichtigen.
CSU, CDU und JU haben diese wichtige Diskussion vor einiger Zeit begonnen und sind bereit sie fortzuführen.

Viele Probleme können wir dabei nicht allein in nationalen Grenzen lösen.
Auch im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik brauchen wir das grenzübergreifende Miteinander, brauchen wir die Kooperation und den Vergleich innerhalb der Europäischen Union.
Aber: Wir brauchen auch hier eine exakte Kompetenzabgrenzung nach dem strikten Prinzip der Subsidiarität.
Ein hervorragendes Beispiel für eine lebhafte und intensive Diskussion über das soziale Element in der europäischen Gesetzgebung ist die Revision der Arbeitszeitrichtlinie, die bei der nächsten Plenarsitzung im Mai in Straßburg verabschiedet wird.

Warum ist dies ein gutes Beispiel?
Ich möchte Ihnen das kurz erläutern.
In den Urteilen „Simap“ und „Jaeger“ hat der EuGH festgestellt, dass ein Bereitschaftsdienst, der die Anwesenheit am Arbeitsort zwingend erfordert, nicht als Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit anzusehen ist.
Begründung: Der Arbeitnehmer sei gezwungen, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten.
Die Tatsache, dass er den Ort für seine Ruhezeit nicht selber wählen kann, sei entscheidend.
Vor dem Hintergrund dieser beiden Urteile war das Problem der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, dass sie nur zwei Kategorien vorsah: Arbeitszeit und Ruhezeit.
Die Bereitschaftsdienstzeit ist eine Mischung dieser beiden Kategorien.
Daher sah sich die Europäische Kommission gezwungen, die Arbeitszeitrichtlinie zu überarbeiten.
Eine direkte Umsetzung der EuGH-Urteile hätte gravierende Folgen für beide Seiten der Betroffenen.
Wer ist denn alles betroffen?
Betroffen sind alle Berufsgruppen, die Bereitschaftsdienste leisten.
Dazu gehören in allererster Linie Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern und anderen klinischen Einrichtungen – zum Beispiel in SOS-Kinderdörfern.
Aber auch die Bereiche Polizei, staatlich angeordnete Feuerwehren, Werksfeuerwehren oder Rettungs- und Katastrophenschutzdienste sind betroffen.

Expertenmeinungen zufolge würde eine direkte Umsetzung der EuGH-Urteile allein in Deutschland im Krankenhaussektor Mehrbelastungen von 1,7 Milliarden Euro bedeuten.
20.000 zusätzliche Ärzte müssten mindestens eingestellt werden.
Doch die sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht annähernd verfügbar!
Die Kommunen als Träger vieler Krankenhäuser und als Verantwortliche für Feuerwehr und Katastrophenschutz wären mit diesen Mehrbelastungen genauso überfordert wie die Kranken- und Sozialkassen.
Doch nicht nur für die Arbeitgeber würde eine Gleichsetzung von Bereitschaftsdienstzeit mit Arbeitszeit unvorstellbare Belastungen bedeuten. Auch die Arbeitnehmer sind betroffen.
Wenn Bereitschaftsdienstzeit als Arbeitszeit gewertet würde, könnten solche Dienste aufgrund der geltenden Höchstarbeitszeiten nicht mehr getätigt werden.
Das würde zum Beispiel bei jungen Ärzten Gehaltseinbußen von 1.500 Euro im Monat ausmachen; Geld, das für Familie, Kinder und Investitionen in die Zukunft fehlen würde.
Hier war und ist eine gute Sozialpolitik verlangt.
Deshalb hat die Europäische Kommission in ihrem Entwurf für die neue Arbeitszeitrichtlinie eine Lösung vorgeschlagen, die die Urteile des EuGH abmildert.
So soll die Bereitschaftsdienstzeit als dritte Kategorie eingeführt, aber in eine aktive und eine inaktive Zeit unterteilt werden.
Ich halte dies für einen hervorragenden Vorschlag, mit dem die Interessen beider Seiten der Betroffenen gewahrt werden.
Allerdings ist die Mehrheit im zuständigen Sozialausschuss im Europäischen Parlament aus verschiedenen Gründen gegen diese Lösung.

Ich habe in den vergangenen Wochen den intensiven Kontakt zu allen Seiten der Betroffenen gesucht.
Unter anderem habe ich an einem Bereitschaftsdienst im St.-Josefs-Krankenhaus in Schweinfurt teilgenommen, um mich direkt über die Situation der Ärzte, Schwestern und Pfleger zu informieren.
Auf der Basis dieser Erfahrung und der Rückmeldung seitens der Beteiligten habe ich einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet und als Änderungsantrag im Europäischen Parlament eingebracht.
Dieser Kompromiss wird sowohl von Vertretern der Gewerkschaften und der Krankenhausverwaltungen als auch von großen Teilen der Ärzteschaft begrüßt.
Ich schlage vor, dass die Einteilung in aktive und inaktive Bereitschaftsdienstzeit, wie es die Kommission vorschlägt, bestehen bleibt.
Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sollen die aktiven Zeiten pauschalisiert werden.
Solche Lösungen existieren in vielen Krankenhäusern schon mit Erfolg.
Das würde heißen, dass die durchschnittliche Arbeitsbelastung als aktive Zeit gerechnet wird – das sind etwa 40 % bei einem Chirurgen in Schweinfurt oder 31 % bei einem Internisten in Haag in Oberbayern.
Natürlich ist die inaktive Zeit, die dann übrig bleibt, nicht so erholsam wie tatsächliche Ruhezeit.
Diesem verminderten Erholungswert soll durch einen Aufschlag Rechnung getragen werden, der zur aktiven Zeit addiert wird.
Wie hoch dieser Aufschlag ist, sollen die Tarif- und Sozialpartner selbst aushandeln. Dies muss die EU nicht bis ins kleinste Detail regeln. Hier muss der Subsidiaritätsgrundsatz gelten.
Ich denke, dass dieser Kompromissvorschlag alle Seiten zufrieden stellt. Gemeinsam mit den Betroffenen und meinen Kolleginnen und Kollegen im Parlament kämpfe ich für diese Lösung.

Deshalb habe ich vor Ostern eine große Informationskampagne gestartet.
Ich habe alle Sozialpolitiker der CSU in Bundestag und Landtag über die aktuelle Debatte und die Kompromissmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt.
Darüber hinaus habe ich unseren Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber sowie die Minister Schnappauf, Wiesheu und Stewens mit ihren Staatssekretären angeschrieben.
Dabei habe ich einen runden Tisch in München vorgeschlagen, an dem Politiker aller Ebenen mit Betroffenen gemeinsam Lösungswege diskutieren sollen. Dieser runde Tisch wird am 9. Mai – kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament – stattfinden.
Die deutsche Gruppe in der EVP-ED-Fraktion hat sich meinen Vorschlägen genauso angeschlossen wie Abgeordnete aus Großbritannien, Österreich, Schweden und Polen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass auf europäischer Ebene wichtige Weichen – auch und gerade in der Sozialpolitik – gestellt werden.

Aber lassen Sie mich nun noch einige kurze Worte allgemeinerer Art zur sozialen Verantwortung der Politik sagen.
Wir, die Christlich-Soziale Union haben, anders als die sogenannten „Sozialdemokraten“ unsere Herkunft, unsere Wurzeln nicht vergessen.
Soziale Verantwortung zu übernehmen bedeutet in der heutigen Zeit vor allem, Sozialpolitik zukunftsfähig zu gestalten.
Wir, die CSU, orientieren uns dabei am Leitbild der christilichen Soziallehre – und sind uns damit einig mit den Kirchen und vielen Verbänden.
Diese christliche Soziallehre war, ist und bleibt aktuell.
„Sozialpolitische Innovation - made in Germany“.
Die CSU ist näher am Menschen.
Sie ist Partnerin der Schwachen, Behinderten, Pflegebedürftigen, Kranken und sozial Benachteiligten.
Zukunftsorientierte Sozialpolitik nimmt den Menschen ernst – orientiert sich am selbstverantwortlichen Bürger.
Und: Zukunftsorientierte Sozialpolitik bleibt bezahlbar, finanziert sich nicht blauäugig auf den Schultern der nächsten Generationen, denn: Verschuldung wird dann zum Teufelskreis.
Trotz aller Sparzwänge, muss bei den Diskussionen immer gelten:
Im Mittelpunkt steht der Einzelne mit seinen Rechten und Pflichten, lebend in einer Solidargemeinschaft, die er trägt, wo er kann, und die ihn trägt, wo es notwendig wird.
Wo der Bürger Wechselfälle des Lebens aus eigener Kraft meistern kann, muss er dieser Verantwortung auch gerecht werden.
Soweit der Einzelne überfordert ist, muss die Gemeinschaft im notwendigen Umfang mit solidarischer Hilfe eintreten.
Meine Damen und Herren, das ist Subsidiarität auf unterster Ebene – so wie wir es auf den höheren Ebenen auch immer fordern.
Sozialhilfe ist deshalb im Sozialstaat ein Gebot der Humanität – wir müssen sie erhalten, aber erneuern.
Das heißt aber auch: Wir müssen alles daran setzen, Missbrauch konsequent zu verhindern und, wo geschehen, zu bestrafen. Nur größtmögliche Eigenverantwortung ermöglicht wirksame Solidarität.

Soziale Sicherheit muss erarbeitet werden: Arbeit ist die wirtschaftliche Quelle unseres Sozialstaates.
Nur was erarbeitet und erwirtschaftet wird, kann verteilt werden.
Das System der sozialen Sicherung kann nicht beliebig ausgeweitet werden. Zwischen wirtschaftlichem Fortschritt und Höhe der Sozialleistungen besteht ein Zusammenhang.
Deshalb wollen wir, die CSU, eine nachhaltige Sozial- und Wirtschaftspolitik – koordiniert und verzahnt im Sinne der Nachhaltigkeit.
Nebenbei:
Als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist es mein persönliches Ziel und Leitbild, diese beiden Faktoren zusätzlich mit dem Gedanken der Ökologie zu verknüpfen.
Wir kennen dafür das politische Dreieck von Ökonomie, Ökologie und Sozialem.
Nur eine Politik, die all dies im Auge behält und damit ausgeglichen die Zukunft sichert, ist wirklich nachhaltig – und spielt nicht, wie viele andere, mit ausgehöhlten Plastikwörtern.
Deshalb: Nehmen Sie mich, nehmen Sie die CSU beim Wort.

Zusammenfassend möchte ich sagen:
Unsere Sozialsysteme sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen.
Die bisherigen Rentenreformen oder die Gesundheitsreform werden das bestehende System langfristig nicht sichern können.
Daher müssen wir auch über die Chancen durch einen Systemwechsel nachdenken.
Solidarität bezieht sich nicht nur auf den Ausgleich zwischen Reich und Arm, sondern auch zwischen Alt und Jung.
Für den heute
25-Jährigen steht fest, dass er beispielsweise aus der Pflegeversicherung wohl keine Leistung mehr zu erwarten hat.
Wir, die Junge Union Bayern, haben mit unserem Konzept einer steuerfinanzierten Grundrente die Position der Katholischen Arbeiter-Bewegung (KAB) übernommen.
Sind damit also nicht alleine sondern schöpfen aus dem Schatz der christlichen Soziallehre!
Wir müssen versuchen, den sozialen Ausgleich künftig verstärkt über das Steuersystem zu erreichen.
Nur so können Kapital- und Mieteinnahmen auch in den sozialen Ausgleich integriert werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass das Thema Sozialpolitik keine Modeerscheinung, kein Nischenthema ist, sondern uns alle berührt und breit diskutiert wird.
Als Sozialpolitikerin danke ich daher der KAB für ihren Einsatz, mit den bundesweiten Aktionstagen gestern und heute das Thema Soziales ganz gezielt in den Mittelpunkt zu rücken.
Ich denke, dass ich Ihnen mit meinem Referat einige Anstöße gegeben habe, die wir nun in der Diskussion aufgreifen können.
Ich freue mich auf diese Diskussion mit Ihnen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.