Grußwort anlässlich der Jahreshauptversammlung des Fränkischen Klein- und Obstbrennerverbandes

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Kraft,
sehr geehrte Bundesgeschäftsführer Erdrich,
sehr geehrter Herr Präsident Haake,
sehr geehrte Ehrengäste,
verehrte Brennerinnen und Brenner,
meine Damen und Herrn,
Vielen Dank für die Einladung zur Jahreshauptversammlung des Verbandes des Fränkischen Klein- und Obstbrennerverbandes
Als Ihre Europaabgeordnete bedanke ich mich auch sehr für die Möglichkeit, hier bei Ihnen ein Grußwort sprechen zu dürfen.

Agrarpolitische Entscheidungen 2010
Im Jahr 2010 stehen mehrere Entscheidungen auf der EU-Ebene an, die auch die Klein- und Obstbrenner betreffen.
Aber es geht in diesem Jahr 2010 für Sie als Brenner im Grunde genommen nur um eine einzige große Entscheidung:
Darf das Branntweinmonopol über den 31. Dezember 2010 hinaus fortbestehen?

Branntweinmonopol
Es ist klar, dass über das weitere Schicksal des deutschen Branntweinmonopols nach 2010 im Laufe dieses Jahres auf der europäischen Ebene entschieden wird.
Meine Damen und Herren,
diese Entscheidung ist gerade jetzt für die EU Parlamentarier besonders interessant.
Und ich kann Ihnen versichern, dass ich mich – genauso wie ich für unsere Weinbauern in Brüssel mit viel Herzblut gekämpft habe und auch einiges erreichen konnte – auch für die Obstbrenner einsetze.
Denn es ist wichtig auch in Europa für den Erhalt unserer regionalen Besonderheiten und Kulturlandschaften zu kämpfen.
Meine Damen und Herren,
Davon müssen wir auch die EU-Kommission überzeugen.
Sie hat das alleinige Initiativrecht, um die Verlängerung des Branntweinmonopols vorzuschlagen.
 Allerdings weckt ein Monopol bei der Kommission stets Bedenken, ob es mit dem freien Warenverkehr und dem gemeinsamen Binnenmarkt vereinbar ist.
Doch diese Sichtweise ist zu eng.

Nutzen des Branntweinmonopols
Das Branntweinmonopol ist viel mehr als eine stattliche Unterstützung.
Die Klein- und Obstbrenner verarbeiten in der Regel Obst von Streuobstwiesen.
Auf diese Weise ermöglichen sie den Erhalt einer uralten Kulturlandschaft.
So gibt es beispielsweise allein in Baden-Württemberg ca. 100.000 ha Streuobstwiesen mit etwa 12 Millionen Obstbäumen.
Diese Streuobstwiesen bieten nicht nur seltenen Tier- und Pflanzenarten eine Hei¬mat, sondern sind auch ein natürliches Refugium alter Obstsorten.
Durch ihre Vielseitigkeit tragen unsere Brennereien in erheblichem Maße zum Erhalt der Kulturlandschaft bei, sie halten Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.
Die ökologisch wertvollen Streuobstwiesen sind uns zu wichtig, um sie der Aufgabe preiszugeben.
Das Motto lautet hier eindeutig: Schützen durch Nützen, d. h. ohne einen ökonomischen Anreiz durch die Pflege dieser Streuobstbestände und der Verwertung des Streuobstes, werden die Streuobstwiesen nicht mehr von Landwirten gepflegt.
Allenfalls einige wenige Streuobstwiesenvereine oder Hobby Naturschützern des BUND oder würden sich dann noch die Streuobstwiesen kümmern.

Aktueller Sachstand
Wie ist nun der aktuelle Sachstand?
In den Gesprächen, die im letzten und in diesem Jahr mit der EU-Kommission geführt wurden, darunter Gespräche, die wir als Parlamentarier und Frau Bundesministerin Ilse Aigner mit der ehemaligen Agrarkommissarin Fischer-Boel und  dem neuen rumänischen Agrarkommissar Dacian Ciolo? geführt haben, kam heraus:

Vorschlag
Grundsätzlich scheint der neue Agrarkommissar bereit zu sein, Klein- und Obstbrennern letztmalig eine weitere 7-jährige Übergangsfrist bis zum Ende des Betriebsjahres 2016/17 einzuräumen.
Bei landwirtschaftlichen Kartoffel- und Getreidebrennereien soll bereits am 30. September 2013 (Ende des Betriebsjahres 2012/13) Schluss mit der bezuschussten Alkoholproduktion sein.
Es sieht sehr gut aus, dass der neue Agrarkommisar einen solchen Vorschlag machen wird.
Allerdings: Noch ist nichts in trockenen Tüchern.
Zunächst muss die gesamte Kommission mit der Verlängerung einverstanden sein.
Weiterhin müssen der Rat und das EP der Verlängerung jeweils mehrheitlich zustimmen.

Eigener Einsatz
Ich kann Ihnen versichern: Ich werde mich im Europäischen Parlament gemeinsam mit meinen im Agrarausschuss tätigen Kollegen und Kolleginnen mit allem Nachdruck für eine Verlängerung des Branntweinmonopols für Kleinbrenner bis 2017 einsetzen und so alles dafür tun, dass eine Mehrheitsentscheidung im EP für eine Verlängerung zustande kommt.
Lassen Sie uns, meine Damen und Herren, gemeinsam für eine Verlängerung des Branntweinmonopols für Klein- und Obstbrennereien bis 2017 kämpfen.

Optionen nach dem Auslaufen des Monopols
Wir haben dann genügend Zeit, um uns Gedanken darüber zu machen, ob und ggf. wie wir mit welchen Förderinstrumentarien, die Alkoholerzeugung durch Klein- und Obstbrennereien, die bisher über das Branntweinmonopol im Industriealkoholbereich vermarktet worden ist, aufrecht erhalten können.
Auch müssen wir darauf achten, dass nach dem Wegfall des Branntweinmonopols nicht der Obstbrandmarkt durch eine zu große Produktions- und Angebotsmenge ruiniert und dadurch auch die Selbstvermarkter unter Druck geraten.
Ich denke, dass es alternative Fördermöglichkeiten für Klein- und Obstbrennereien geben wird (z. B. über De-Minimis-Beihilfen), um auch nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols die Produktion von Rohalkohol aus Streuobst, Trester und Weinhefe sowie deren Vermarktung im Industriealkoholsektor zu bezuschussen.
Sprechen Sie mich bitte an, wenn dafür Änderungen an geltenden EU-Rechtsakten erforderlich sind.
Ich werde mich dann dafür einsetzen, dass durch diese Änderungen eine zielgerichtete Förderung des Kleinbrennerwesens ermöglichen.

Dienstleisterin
Denn ich sehe mich als Ihre Anwältin der Bürgerinnen und Bürger für Europa und damit auch als Ihre Dienstleisterin.
Meine Damen und Herren,
Ich darf Ihnen für den weiteren Verlauf ihrer Jahreshauptversammlung 2010 viel Erfolg wünschen.
Ich wünsche Ihnen weiterhin den Mut und die Einsatzfreude, die nötig ist, um dieses Jahr zu meistern.
Viel Erfolg, alles Gute und herzlichen Dank.