Ziele der Europäischen Förderpolitik

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich freue mich sehr, dass Sie mich zu Ihrem Kongress hier nach Haßfurt eingeladen haben.
Im Wahlkampf war ich ja schon des öfteren hier und somit kenne ich Ihre Stadt und den Landkreis recht gut.

Lassen Sie mich zu Beginn kurz auf die auf die von mir angestrebte Rolle in Sachen Förderungen eingehen:

Als Abgeordnete des EP vergebe ich natürlich selbst keine Fördergelder.
Aber: Ich kann durch Kompetenz und Service eine Schaltstelle zwischen den Antragstellern und Investoren in Unterfranken sowie der KOM und den bayerischen Ministerien sein!
Ich verstehe mich als Anwältin für Unterfranken und sehe es als eine meiner Aufgaben den Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen.

Ich strebe in Sachen Förderung ein
Drei-Säulen-Konzept an:

Als erste Säule fungiert das Europabüro in Schweinfurt.
Dort können die Bürgerinnen und Bürger direkt vor Ort ihre Anliegen vorbringen.
Europa soll nicht weit weg, sondern - CSU getreu -
"näher am Menschen" sein.

Als zweite Säule und Sammelpunkt für alle Förderanfragen, soll mein Brüssler Büro dienen.
Dort sind wir nah am Gesehen, haben unmittelbaren Zugriff auf Informationen und direkten Kontakt zu den verantwortlichen Stellen.
In Brüssel habe ich eigens einen Mitarbeiter in Teilzeit eingestellt. Herr Sasse ist ausschließlich mit Förderfragen betraut.

Bei der dritten Säule handelt es sich um eine Förderfibel für Unterfranken.
Wir arbeiten zusammen mit der Regierung von Unterfranken, dem Europaministerium und den Kommunen an einem Gesamtkonzept, um in Sachen EU-Förderung die Nase vorn zu haben.
Europaminister Sinner hat sich als Pate für dieses Projekt zur Verfügung gestellt.
Ich möchte zusammen mit Ihnen, die Sie Verantwortung in Ihren Kommunen tragen, mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammenarbeiten.
Ich habe bereits lokal mit verschiedenen Stellen Kontakt aufgenommen. Beispielsweise mit der IHK und der Uni Würzburg.
Ich brauche aber auch ich Ihr Feedback und Sie als Partner:
Wo in Unterfranken sind bereits Fördergelder geflossen?
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

So können wir einerseits eine "Bedarfsliste" und andererseits eine "Angebotsliste" erstellen.
Das heißt: Ich möchte von Ihnen wissen, wo Förderbedarf besteht und welche "Förderangebote" Sie bereits genutzt haben, damit auch andere davon profitieren können.
In Unterfranken dürfen keine Fördergelder verloren gehen!
Ziel ist es die Fördermöglichkeiten für Unterfranken voll auszuschöpfen!

Was ist unsere Aufgabe in Europa?
Schon vor der Erweiterung der EU im Mai dieses Jahres war es das Ziel der Gemeinschaft, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken und eine harmonische Entwicklung in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten.
So bestimmt es Art. 158 des derzeit gültigen EG-Vertrages und so schreibt es auch Art. III-116 der neuen EU-Verfassung unverändert fest.

Der Ausgleich der regionalen Ungleichgewichte ist daher nach wie vor unsere Aufgabe in Europa.

Schaut man sich die einzelnen Länder an, so wird das Ungleichgewicht offenbar.
Luxemburg hat etwa ein BIP pro Kopf von über 200% bezogen auf den Gemeinschaftsdurchschnitt; Lettland liegt hingegen nur bei knapp 40%.
Von einheitlichen Verhältnisse in der EU kann somit nicht die Rede sein.

Die letzte Erweiterungsrunde hat die regionalen Unterschiede in der EU noch weiter verstärkt. Es gibt nun schlicht und einfach noch mehr Regionen in Europa, denen Entwicklungsstand unter dem EU-Durchschnitt liegt. Mit einem BIP pro Kopf zwischen 40% und 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts, stehen die neuen Mitgliedsstaaten und die EU als ganzes vor einer gewaltigen Herausforderung.

Vielerorts besteht die Angst, dass Fördergelder abgezogen und in die neuen Mitgliedstaaten umgeleitet werden.
Hierzu kann ich Ihnen jedoch folgendes Mitteilen:
Es ist Beschlusslage im EP, dass keine Fördergelder an Projekte fließen, die lediglich Arbeitsplätze aus den bisherigen, in die neuen EU Staaten verlagern.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass der Erfolg der Gesamt-Union - und dazu gehören jetzt glücklicherweise auch die neuen Staaten - und der Erfolg in den einzelnen Regionen sich gegenseitig bedingen.
Wenn die Regionen der neuen Mitgliedsländer gestärkt werden, so nutzt es auch uns Vorort

Um weiterhin erfolgreich zu bleiben, oder es zu werden, müssen wir alle, auch im Interesse unserer Kommunen, darauf achten, dass alle Fördergelder auch genutzt werden!

Jahr für Jahr fließen mehrere 100 Millionen nicht genutzter Fördergelder ungenutzt zurück an die EU und an die Mietgliedstaaten!
Das muss nicht sein!
Denn dieses Geld fehlt in Ihren regionalen Projekten!

Dreh- und Angelpunkt jeder Diskussion über Fördermöglichkeiten ist und bleibt das Geld!

Daher ist es lohnenswert, sich einmal den EU-Haushalt vor Augen zu führen.

Über welche Summen reden wir denn eigentlich?

Verglichen mit dem deutschen Bundeshaushalt 2004, der Ausgaben von 257,3 Milliarden Euro ausweist, ist der EU-Haushalt noch relativ klein.

Er ist für 25 Staaten mit 450 Millionen Einwohnern gedacht und beträgt dennoch nur rund 39 Prozent des Bundeshaushaltes.

Man darf die Leistungsfähigkeit dieses Budgets also auch nicht überschätzen.
Europa fördert nicht alles und selbst das Geförderte wird meistens kofinanziert!
Aber: Wir müssen dennoch schauen, dass wir diese Mittel abschöpfen.

Kurz zum aktuellen Haushalt 2004:
Am 18. Dezember 2003 wurde dieser nach der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments angenommen.

Er galt für die zu diesem Zeitpunkt der Union angehörenden 15 Mitgliedstaaten und umfasste in seiner Gesamtheit damals rund 100,7 Milliarden Euro, was einer Steigerung zum Vorjahr von 3,25 Prozent entspricht.

Das Budget ist im Laufe der Jahre seit Gründung der EG stetig angewachsen, was natürlich mit der zunehmenden Aufgabenverlagerung von der nationalen auf die europäische Ebene zusammenhängt.

Deutschland zahlt aber deshalb nicht immer mehr; die Zahlungen sind in den letzten Jahren konstant geblieben.
Von seiner Struktur her hat der EU-Haushalt durchaus Ähnlichkeit mit einem nationalen Haushalt
Es gibt jedoch zwei wesentliche Unterschiede:
die EU finanziert ihren Haushalt nicht aus selbst erhobenen Steuern und
der EU-Haushalt muss ausgeglichen sein - die EU darf keine Schulden machen.

Betrachtet man die Ausgabenverteilung innerhalb des EU-Haushaltes 2004, so ist nach wie vor die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der ausgabenintensivste Posten.
Unverändert zum letzten Jahr, werden rund 45 Milliarden Euro 2004 in die Subvention der Landwirtschaft investiert. Das entspricht knapp 47 Prozent des Gesamthaushalts.
Grundsätzlich ist der Gesamthaushalt in sieben Bereiche untergliedert:
Landwirtschaft
Strukturmaßnahmen zur Unterstützung von Regionen mit besonderen Strukturschwächen
Interne Politikbereiche (Forschung & Entwicklung, Umwelt, Energie, Verkehr)
Externe Politikbereiche (humanitäre Hilfe, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
Verwaltungsausgaben
Reserven (Währungsreserven, Reserven für Soforthilfen und Garantien)
Heranführungshilfen zur Vorbereitung auf den Beitritt (bisher INTERREG, Phare,....)

Der EU-Haushalt 2004
Bereich in Milliarden Euro
Gemeinsame Agrarpolitik 46.78
Strukturmaßnahmen 30.68
Interne Politikbereiche 7.49
Externe Politikbereiche 4.79
Verwaltungskosten 6.11
Reserven 0.44
Vorbereitung auf den Beitritt 2.96
Ausgleichszahlungen 1,41
Gesamtsumme 100.66

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, durch eine Vielzahl von Förderprogrammen solche Ideen und Maßnahmen zu unterstützen, die den europäischen Gedanken widerspiegeln und zur Verwirklichung gemeinsamer Werte beitragen.

Die Programme bieten zahlreiche Möglichkeiten, Projekte mit europäischer Unterstützung durchzuführen. Mit Schwerpunkten wie Beschäftigung, Forschung, allgemeine berufliche Bildung, Jugend und vielem mehr betreffen die Programme alle zentralen Bereiche des täglichen Lebens.

Da die Förderprogramme der Europäischen Union darauf abzielen, die europäische Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern, wenden sie sich an ein breites Spektrum von Akteuren, Einrichtungen und Vereinigungen.

Wie Sie alle sicher aus der Praxis wissen,
werden die wenigsten Fördergelder direkt aus Brüssel vergeben.
Gerade im Bereich der Struktur- und Agrarförderung sind die zuständigen Stellen für die Vergabe an Einzelprojekte auf Landesebene!

Europa koordiniert die Ausgaben nur durch einen globalen Budgetplan.

Die Europäische Union verfügt derzeit über die folgenden vier Strukturfonds, um finanzielle Hilfen zur Beseitigung der strukturellen wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu gewähren:
Der Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Durch diesen Fonds sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichgewichte zwischen Regionen oder sozialen Gruppen gefördert werden. Ziel ist es den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu fördern.
Die EFRE-Mittel sind hauptsächlich für Förderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:
Produktive Investitionen zur Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
Infrastrukturen
Lokale Entwicklungsinitiativen und Unterstützung der Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen
Konkret sind folgende Entwicklungsschwerpunkte vorgesehen: Verkehr, Kommunikationstechnologien, Energie, Umwelt, Forschung und Innovation, soziale Infrastrukturen, Ausbildung, städtische Erneuerung und industrielle Umstellung, Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei, Fremdenverkehr und Kultur.

Der Europäischen Sozialfonds
(ESF), das wichtigste Finanzinstrument für die Europäische Union, um ihre strategischen beschäftigungspolitischen Ziele in konkrete Maßnahmen umzusetzen;
Aufgabe des ESF ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern und zu bekämpfen, die Humanressourcen zu entwickeln und die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.
Tätigkeitsbereiche des ESF:
Berufliche Eingliederung von Langzeitarbeitslosen;
berufliche Eingliederung arbeitsuchender Jugendlicher;
berufliche Eingliederung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossener Personengruppen;
Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt über die Initiative EQUAL;
spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt;
Stärkung der Bildungs- und Ausbildungssysteme;
Förderung der beruflichen Kompetenzen der Arbeitnehmer;
Stärkung der Humanressourcen in den Bereichen Forschung und technologische Entwicklung.

Den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL - Abteilung Ausrichtung), mit dem die Strukturreform in der Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden;
Der EAGFL umfasst zwei Abteilungen: die Abteilung Ausrichtung und die Abteilung Garantie. Im Rahmen der europäischen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes unterstützt der EAGFL die Anpassung der Agrarstrukturen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Tätigkeitsbereiche des EAGFL
Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe (Modernisierung, Senkung der Produktionskosten, Qualität der Erzeugnisse, Umweltschutz usw.)
Niederlassungsbeihilfen für Junglandwirte und Berufsbildungsmaßnahmen
Vorruhestandsbeihilfen
Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete
Agrar-Umweltmaßnahmen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Entwicklung der Wälder
Entwicklung ländlicher Gebiete durch eine Stärkung des Dienstleistungsangebots, Unterstützung der lokalen Wirtschaft, Förderung des Fremdenverkehrs und Handwerks usw.
Und nicht zuletzt der 4. Fond: Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF), mit dem die Strukturreform in der Fischerei gefördert wird.

Unter der Bezeichnung „ Agenda 2000“ wurden die Strukturfonds zuletzt grundlegend im Jahre 1999 reformiert.
Für die derzeit noch andauernde Förderperiode 2000 bis 2006, gilt daher momentan die Einteilung in drei so genannte Zielregionen.
Der globale Finanzrahmen für die Strukturfonds beläuft sich in der laufenden Förderperiode auf 195 Mrd. EUR.

Ziel 1 :
Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand.

In den Ziel 1-Regionen liegt das Pro-Kopf BIP unter 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts.
Die Gelder der Union, sollen hier „eine harmonische Entwicklung (...) fördern“. Primäres Ziel ist es, „die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen (...) zu verringern“.
Daher werden mehr als zwei Drittel der Mittel (69,7 %) der Strukturfonds (das sind derzeit über 135 Milliarden Euro) für die Förderung dieser Ziel 1-Regionen verwandt.

Charakteristisch für diese Regionen ist:
geringes Investitionsniveau
überdurchschnittliche Arbeitslosenquote
Mangel an Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen
schwache Ausstattung mit Basisinfrastrukturen

Für den Zeitraum 2000-2006 erhalten rund fünfzig Regionen, in denen 22 % der europäischen Bevölkerung leben, eine Förderung. Die Strukturfonds werden der Förderung der Wirtschaftstätigkeiten dieser Regionen dienen, indem sie sie durch Anpassung und Anhebung des Bildungsniveaus der Humanressourcen und Begünstigung von Investitionen in die Wirtschaft mit der ihnen noch fehlenden Grundausrüstung versorgen.

Deutschland:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen;
Übergangsunterstützung: Ostberlin.

Frankreich:
Guadeloupe, Martinique, Guyane, Réunion;
Übergangsunterstützung: Corse, Arrondissements Valenciennes, Douai und Avesnes

Schweden:
Norra Mellansverige (teilweise), Mellersta Norrland (teilweise), Övre Norrland (teilweise).

Italien:
Campania, Puglia, Basilicata, Calabria, Sicilia, Sardegna;
Übergangsunterstützung: Molise

Ziel 2:
Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen.
Ziel 2 der Strukturfonds zielt darauf ab, Gebiete mit Strukturproblemen wiederzubeleben. Es betrifft industrielle, ländliche, städtische oder von der Fischerei abhängige Gebiete. Diese Gebiete befinden sich in Regionen, deren Entwicklungsniveau über dem gemeinschaftlichen Durchschnitt liegt. Allerdings zeichnen sie sich durch verschiedene soziökonomische Probleme aus, die zu hohen Arbeitslosenzahlen geführt haben.
Zu diesen Schwierigkeiten zählen:
Strukturwandel in der Industrie und im Dienstleistungssektor;
Rückgang der traditionellen Aktivitäten in den ländlichen Gebieten;
Krisensituation in den Städten;
Schwierigkeiten im Fischereisektor.

11, % der Mittel der EU-Strukturfonds, oder 22,5 Mrd. EUR werden in den Ziel 2-Regionen eingesetzt.

Bayerns Grenzregionen fielen bisher unter das Ziel 2.
Auch die Stadt Schweinfurt erhält als Ziel 2 Region Förderungen.

Ziel 3:
Unterstützung der Anpassung und Modernisierung der Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken und –systeme.
Das Ziel 3 umfasst die alten Ziele 3 und 4 des Planungszeitraums 1994 -1999 und es werden derzeit gut 24 Mrd. EUR dafür aufgewandt. Es wird im gesamten Gemeinschaftsgebiet mit Ausnahme der Ziel-1-Regionen umgesetzt.
Ziel 3 dient als Bezugsrahmen für alle auf nationaler Ebene zugunsten der Humanressourcen durchgeführten Aktionen. Es trägt dem Beschäftigungstitel des Vertrags von Amsterdam und der neuen europäischen Beschäftigungsstrategie Rechnung.
Die Verordnungen berücksichtigen alle Politiken, Verfahren und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten auf der Grundlage ihrer nationalen Beschäftigungspläne. Für den Zeitraum 2000-2006 umfasst Ziel 3 somit ein breites Spektrum von Maßnahmen mit folgenden Zielsetzungen:
Förderung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Förderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt unter besonderer Berücksichtigung der von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit mit Hilfe der Aus- und Weiterbildungssysteme
Förderung von Maßnahmen zur Vorwegnahme und Erleichterung der Anpassung an wirtschaftliche und soziale Veränderungen
Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen

Darüber hinaus gibt es vier Gemeinschaftsinitiativen, welche die Kommission eigenständig mit den lokalen Akteuren abwickelt:
INTERREG III fördert den Aufbau grenzüberschreitender Partnerschaften,
EQUAL den Kampf gegen Ungleichheiten und Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt,
URBAN II die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung krisenbetroffener Städte
LEADER+ die Entwicklung innovativer Strategien für eine dauerhafte Entwicklung des ländlichen Raums.

? Im Landkreis Hassberge besteht ja bereits seit längerer Zeit eine LEADER-Aktionsgruppe (LAG).
Schwerpunkt der Arbeit der LAG Hassberge ist die Verbesserung der Lebensqualität durch die Schärfung des kulturhistorischen Profils.
Das Projekt 'Synagoge Memmelsdorf' in der Gemeinde Untermerzbach wurden beispielsweise unlängst zur Hälfte, konkret mit 121'000 EUR, aus dem LEADER+ Programm finanziert.
Förderziel ist es, die Synagoge Memmelsdorf zu einem Lernort für Schulen und Jugendgruppen auszubauen.
In den nächsten Jahren stehen in Bayern für 45 Lokale Aktionsgruppen insgesamt jeweils 58 Millionen EUR aus EU-Mitteln und nationalen Geldern zur Verfügung.
Diese Gelder sollten Sie nutzen!

Zu den vier Strukturfonds kommt noch der Kohäsionsfond, der derzeit mit 18 Mrd. EUR ausgestattet ist.
Gefördert werden Projekte im Umwelt- und Verkehrsbereich in den Ländern der EU, deren BIP pro Kopf weniger als 90% des EU Durchschnitts beträgt. Derzeit sind dies Spanien, Portugal, Griechenland und Irland.

Die derzeitige Förderperiode endet mit dem Jahr 2006 und es stellt sich somit zu Recht die Frage, wie die Förderung in Zukunft aussehen wird.

Die Europäische Kommission hat im Februar dieses Jahres ihren dritten Kohäsionsbericht vorgelegt.
Darin enthalten sind Vorschläge, wie sich die Kommission die Förderperiode 2007 bis 2013 vorstellt.
Hierbei ist zu erwähnen, dass es sich lediglich um einen Vorschlag der Kommission handelt, der am 15.07.2004 an das Europäische Parlament und den Rat zur weiteren Beratung vorgelegt wurde.
Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass wir im EP und der Rat bis spätestens Ende 2005 über die Vorschläge der Kommission entscheiden.

Ich kann Ihnen hier und heute noch nicht von konkreten Stellungnahmen des Parlaments zu diesen Vorschlägen berichten.
Zunächst muss die mittelfristige Haushaltsplanung abgeschlossen werden. Dies soll Ende dieses Jahres der Fall sein.
Erst dann wird es uns im EP möglich sein, die Vorschläge der Kommission auf ihre finanzielle Machbarkeit zu bewerten und gegebenenfalls abzuändern.
Sprich: Ich beschränke mich heute in meinem Vortrag auf den Vorschlag der Kommission, der aber – wie gesagt – sicher noch abgeändert werden wird.

Die KOM hat hierfür ein Finanzvolumen von 336,2 Mrd. EUR für die Förderperiode 2007-2003 vorgesehen.

Eine grundlegende Änderung im Vorschlag der Kommission ist die Aufhebung der bisherigen Zielgebiete.

Fortan soll sich die Förderung an drei Prioritäten orientieren, mit denen die Wirtschaftskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum in den Regionen in Zukunft gefördert werden soll.

Diese Prioritäten sind:
Priorität der Konvergenz
Priorität Regionale Wettbewerbsfähigkeit und
Beschäftigung
Priorität Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Priorität
Unter die Priorität "Konvergenz" lässt sich die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den rückständigen Mitgliedstaaten und Regionen zusammenfassen. Eine langfristige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in diesen Regionen ist das Hauptziel dieser Art der Förderung.
Regionen die unter diese Priorität fallen, zeichnen sich - wie zuvor die Ziel 1-Regionen - dadurch aus, dass dort das BIP pro Kopf unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt.
Ebenso fallen die Regionen in äußerster Randlage in die 1. Priorität.
Für Regionen die nach dem Beitritt der 10 neuen Mitgliedstaaten über die Schwelle der 75% gerutscht sind, die aber in der EU der 15 Fördermittel erhalten hätten (Statistischer Effekt), soll es bis 2013 eine Übergangsphase geben, um dort den Konvergenzprozess abschließen zu können.
Ferner fällt die Förderung aus dem Kohäsionsfonds unter die 1. Priorität.

Nach den Plänen der Kommission sollen für diese Priorität 78% der Fördermittel - ca. 262 Mrd. EUR - investiert werden.
Bayern fällt jedoch nicht unter diese Priorität.

Priorität
Interessanter dürfte für Sie die zweite Priorität sein.
Diese ist überschrieben "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - Vorwegnahme und Förderung des Wandels".
Es geht hierbei um die Erreichung der Ziele von Lissabon.
Die EU hat sich mit diesem Ziel vorgenommen, bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden.
Mit Hilfe von Regionalprogrammen möchte die Kommission die Wettbewerbsfähigkeit und damit insbesondere den wirtschaftlichen Wandel in den industriellen, städtischen und ländlichen Regionen fördern, die nicht unter die erste Priorität fallen.
Nationale Programme sollen hier den Schwerpunkt legen auf:
Vollbeschäftigung
Arbeitsplatzqualität
Arbeitsproduktivität
soziale Integration
Für diese zweite Priorität würde die Kommission gerne 18% der Mittel, mithin ca. 60 Mrd. EUR investieren.

Im Gegensatz zu der bisherigen Förderung nach Zielgebieten, soll die Förderung unter der Priorität " Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" nicht an zuvor festgelegte Zielgebiete gebunden sein!
Grundsätzlich können sich also alle Regionen um eine Förderung im Rahmen dieser Priorität bewerben!
Diese grundsätzliche Fördermöglichkeit aller Regionen wird auch von uns im Europäischen Parlament ausdrücklich begrüßt.

Priorität
Die dritte Priorität "Europäische territoriale Zusammenarbeit - Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung der Union" soll die bisherige Geminschaftsinitiative INTERREG III aufwerten.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen der EU in grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Fragen zu stärken.
Bei der grenzübergreifende Zusammenarbeit -
bisher INTERREG III A - steht die Förderung einer integrierten Regionalentwicklung in benachbarten Grenzgebieten im Vordergrund.
Die transnationale Zusammenarbeit - bisher INTERREG III B - soll strategisch an gemeinsamen Interessen und Chancen ausgerichtet werden, wobei fraglich ist, ob die bisherige Gliederung in Kooperationsräume beibehalten wird.
Die interregionale Zusammenarbeit, die bisher unter der Bezeichnung INTERREG III C lief, soll nach den Plänen der Kommission in ihrer bisherigen Form nicht fortgesetzt werden!
Diese Regionalförderprogramme sollen jedoch künftig im Rahmen der neuen Prioritäten 1 und 2 gefördert werden.
? Für Sie bedeutet das, dass sich entsprechende Programme im Rahmen der zweiten Priorität wieder finden werden!

Für die dritte Priorität sollen insgesamt 4% der Mittel, mithin etwa 14 Mrd. EUR zur Verfügung stehen.

Die bisherigen Gemeinschaftsinitiativen EQUAL, URBAN, INTERREG III und LEADER+ entfallen ab 2007!
Das heißt jedoch nicht, dass die entsprechenden Projekte nicht mehr gefördert werden.
INTERREG III findet sich, wie bereits erwähnt, gestärkt in der 3. Priorität wieder.
EQUAL wird in Programmen der Priorität 2 zur Beschäftigung, Arbeitsplatzqualität und sozialen Integration weitergeführt.
Die bisherige Gemeinschaftsinitiative URBAN II soll als URBAN+ in den Regionalprogrammen der Prioritäten 1 und 2 aufgehen.
LEADER+ wird sich im Rahmen der Agrarförderung fortegesetzt und sich als sog. LEADER-Achse in den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wieder finden.
Mein Tipp: Besorgen Sie sich das "Fact Sheet" der Kommission mit dem Titel: Neue Perspektiven für die Entwicklung des ländlichen Raums in der EU.
europa.eu.int/comm/agriculture/publi/fact/rurdev/refprop_de.pdf

Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft eine optimale Förderung von Projekten in Unterfranken, aber auch in ihren Heimatregionen in Frankreich, Schweden, Italien etc. erreichen können.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!