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Am Bau lacht die Sonne wieder

Main-Post

Europa-Parlament stoppt umstrittene Richtlinie
Strassburg: Stahlblauer Himmel, 30 Grad, und die Sonne hatte sich auch rechtzeitig zu den Parlamentsberatungen eingestellt. Doch bevor die Europa-Abgeordneten den Sitzungssaal in Straßburg erreichten, mussten sie sich durch Bauarbeiter kämpfen: ordnungsgemäß mit Helm und nackten Oberkörper angetreten.
„Schützt die Sonne vor der EU“, hieß es auf Transparenten. Der Potsdamer CDU-Abgeordnete Christian Ehler hatte Schirme mitgebracht und bedrucken lassen mit: „Keine Sonnenschutz-Richtlinie“. Drinnen prallten derweil noch einmal die Meinungen hart aufeinander.
Sozialdemokraten und Grüne verteidigten das Vorhaben der EU, nicht nur Arbeitsplätze mitoptischer, sondern auch mit natürlicher Strahlung zu beschützen. Christlich-Konservative wurden nicht müde, die „weltfremden Vorschläge“ (Markus Ferber, Chef der CSU-Abgeordneten im Parlament) zu brandmarken. Am Ende war die Mehrheit dank heftiger Gegenanträge der Würzburger CSU-Politikerin Anja Weisgerber eindeutig: Anstelle einer europaweiten Einheitsregelung (Sonnenschutz für alle Jobs im Freien, ärztliche Untersuchungen, Krankenakten beim Arbeitgeben, Arbeitspausen je nach Hauttyp) sprach sich das Parlament für nationale Regelungen aus – „denn die Sonnenbelastungen sind in den einzelnen Staaten bekanntermaßen sehr unterschiedlich“, kommentierte die CDU-Abgeordnete Ruth Hieronymi.
Dass sich die Bundesregierung ernsthaft Gedanken über eine nationale Richtlinie zum Schutz der Arbeitnehmer vor natürlicher Strahlung macht, gilt als ausgeschlossen. Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) hatten dies – übrigens im Unterschied zu ihren eigenen Europa-Abgeordneten – stets ausgeschlossen.
Dennoch bringt die Richtlinie für Europas Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Reihe von Neureglungen. Wer auch immer an einem Platz arbeitet, an dem er „optischer Strahlung“ ausgesetzt ist (dazu zählen Röntgen- und Laser-Strahlen), muss künftig durch ein umfangreiches Programm des Arbeitgebers geschützt werden. Dazu zählt eine angemessene Schutzkleidung ebenso wie laufende ärztliche Kontrolle, deren Ergebnisse in individuellen Krankheitsakten zu dokumentieren sind.
„Diese Neuregelungen sind weitgehend unumstritten“, kommentierte Ferber das Ergebnis. Und sie waren offenbar auch notwendig. Denn in einigen Mitgliedsstaaten ist das umfassende und vielschichtige deutsche Kontrollsystem für Beschäftigte an Strahlen-Arbeitsplätzen noch unbekannt.
Fazit dieses Tages: Eine unsinnige Richtlinie ist gebremst und auf ihren sinnvollen Kern zusammengestrichen worden.