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Augenmerk liegt auf riskanten Stoffe

MainPost

Karlstadt (ka) 30 000 chemische Stoffe sind auf dem europäischen Markt im Umlauf. Sie systematisch zu überprüfen und Risiken zu bewerten, das soll die künftige europäische Chemikalienverordnung "Reach" leisten. Bei einem Besuch im Zementwerk Schwenk KG in Karlstadt fasste Dr. Anja Weisgerber, Europaabgeordnete und umweltpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im EU-Parlament, die Ergebnisse der Parlamentsabstimmung und des Ratskompromisses zusammen.

1000 Anträge zu "Reach"
12 000 Seiten umfasst der Gesetzentwurf "Registration, Evaluation and Authorization of Chemicals". Über 1000 Anträge wurden im Parlament dazu eingebracht, mehr als 100 von Anja Weisgerber. Die 29-Jährige versteht sich als "Anwältin Unterfrankens". Sie kämpfe für den Ausgleich zwischen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz und den Interessen der heimischen Industrie. Der EU-Rat einigte sich am 13. Dezember grundsätzlich über "Reach".

Besonders wichtig für die Schwenk KG und andere Zementwerke ist, dass Zement und -klinker, aber auch Gipsprodukte nicht bei "Reach" registriert werden müssen. Die CDU/CSU habe mit einem Antrag erreicht, dass Mineralien, Erze, Konzentrate und andere Materialien, die durch mineralogische oder physikalische Umwandlungsverfahren daraus gewonnen werden, nicht unter das Regelwerk fallen.

"Für Zement gibt es schon genug Gesetze. Dieser Werkstoff wird seit Jahrzehnten verwendet, und seine chemischen Eigenschaften sind hinreichend bekannt", sagte Weisgerber. Das Augenmerk müsse auf riskanten Stoffen liegen. Dem stimmten Gerhard Hirth, Hauptgeschäftsführer der Schwenk KG, Josef Trenkwalder, Werkleiter in Karlstadt und Dr. Martin Schneider, Hauptgeschäftsführer des Vereins Deutscher Zementwerke, zu. "Wir hatten Angst, dass die Zementindustrie hinten runterfällt", sagte Schneider. Es sei lobenswert, wie sich die Abgeordnete rechtzeitig der Dinge angenommen habe.
Völlig an der Zementindustrie vorbeigehen wird "Reach" aber nicht. Schließlich komme in Fertigputze mehr als purer Zement. Für viele Zuschlagstoffe müsse entweder der Putzhersteller wie die Schwenk KG oder ein Vorlieferant die Registrierung und Zulassung beantragen. Naturprodukte, Abfälle, Lebensmittel, Aromastoffe, Stoffe in Batterien, und Stoffe, die für Arznei-, Nahrungs- und Lebensmittel, Tierfutter, medizinische Geräte, Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte verwendet werden, fallen nicht unter "Reach". Für sie gibt es schon Vorschriften. Auch Zwischenprodukte, die eine Fabrik nie verlassen, wie Zementklinker bei Schwenk, müssen genauso wenig registriert werden wie Zellstoff, Glas, Edelgase, Erdgas, Rohöl, Kohle, Salz, Magnesium, Aluminium und Pottasche. Um schnell einen Überblick zu bekommen, ist nun für 18 Monate eine Vorregistrierung geplant. Sie soll, wie auch die spätere Registrierung, bei der zentralen europäischen Chemikalienagentur in Helsinki erfolgen.

Schutz der Betriebsgeheimnisse
Zu den von der CDU/CSU-Gruppe durchgesetzten Änderungen gehört laut Weisgerber, dass bei kleineren Mengen im Bereich von einer bis 100 Jahrestonnen nicht die produzierte Masse, sondern das mit einem Stoff verbundene Risiko die Frist für die Registrierung vorgibt. Nach der Vorregistrierung hat ein Hersteller drei, sechs, neun oder elf Jahre Zeit. Für viele Stoffe werden die schon bei den Firmen vorhandenen Daten zu Giftigkeit und Ökotoxizität ausreichen. Die EU-Abgeordneten streiten noch darüber, welche Tests darüber hinaus nötig sind. Eine Existenzfrage ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im "Reach"-Verfahren.

Noch nicht ganz zufrieden ist Weisgerber mit dem eigentlichen Zulassungsverfahren. Die Zulassung soll nämlich nur erteilt werden, wenn es keine Alternativen gibt, die sozio-ökonomischen Vorteile überwiegen und die Risiken angemessen beherrscht werden. "Die Substitutionspflicht um jeden Preis ist für mich unakzeptabel", so die Abgeordnete. Für bedenklich hält sie auch, dass die Zulassung auf fünf Jahre beschränkt werden soll, wobei jeweils 18 Monate vor Ablauf ein neuer Zulassungsantrag gestellt werden müsste. Endgültig in Kraft treten wird "Reach" frühestens in sechs Monaten. Sollte eine "zweite Lesung" nötig werden, dauert es noch ein Jahr.