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Bundesregierung beschließt Lockerungsmaßnahmen

Aktuelles zum Corona-Virus, 15. April 2020

In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde u.a. beschlossen, dass Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen können. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Die Landesregierungen haben daraufhin eigene Allgemeinverfügungen/Verordnungen erlassen.

Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen der Telefonschaltkonferenz finden Sie unter:  https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1744452/b94f2c67926030f9015985da586caed3/2020-04-16-bf-bk-laender-data.pdf?download=1