PrimaSonntag Würzburg / Schweinfurter Anzeiger
Schwebheim: Eine der häufigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger ist, wie eine Richtlinie oder Verordnung der EU zustande kommt.Anhand der momentan in der Öffentlichkeit stark diskutierten „Sonnenscheinrichtlinie“ möchte ich Ihnen deshalb einen kurzen Überblick über das wichtigste Gesetzgebungsverfahren der EU, das Mitentscheidungsverfahren, geben. Bei der „Sonnenscheinrichtlinie“ geht es um den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Strahlen wie Laser-, aber auch Sonnenstrahlen.
Welche Institutionen sind überhaupt am Gesetzgebungsprozess beteiligt und wie funktioniert ihr Zusammenspiel? Die Kommission darf als einzige Institution Gesetzesprojekte vorschlagen. Sie besteht aus 25 Kommissaren, die im Sinne Europas jeweils ein bestimmtes Fachgebiet leiten.
Das Parlament entscheidet dann in Erster Lesung im zuständigen Ausschuss und anschließend im Vollplenum über Änderungen. Danach ist der Rat, der sich aus den Ministern der nationalen Regierungen zusammensetzt, am Zug. Wenn dieser Änderungen am Parlamentsentwurf vorsieht, gibt es eine Zweite Lesung im Parlament.
In diesem Verfahrensstadium ist aktuell die „Sonnenscheinrichtlinie“. Kommission, Rat und viele meiner Kollegen aus dem Parlament möchten auch die natürliche Strahlung – also die Sonne – in das Regelwerk aufnehmen. Ich dagegen setze mich dafür ein, dass die Sonne aus der Richtlinie herausgenommen wird.
In der Abstimmung im zuständigen Sozialausschuss konnte ich als die zuständige Abgeordnete Bayerns gegen großen Widerstand erreichen, dass die Mitgliedsstaaten zumindest selbst entscheiden können, ob sie eine Regelung zum Schutz der Arbeiter vor der Sonne sollen.
Für Änderungen im Plenum brauchen wir in der Zweiten Lesung allerdings eine absolute Mehrheit; ich hoffe, dass sich Anfang September auch die sozialdemokratischen und grünen Abgeordneten für eine unbürokratische Regelung entscheiden.