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Dienstleistungsrichtlinie entschärft

Mainpost

Entscheidung im EU-Parlament - Bundesregierung unterstützt Kompromiss
STRASSBURG (EPD) Nach zweijährigem Streit hat das EU-Parlament in Straßburg einer entschärften Fassung der Dienstleistungsrichtlinie zugestimmt.
Die Parlamentarier kippten in der ersten Lesung am Donnerstag das strittige Herkunftslandprinzip, wonach Dienstleister EU-weit nach dem Recht ihres Heimatlandes tätig werden können. Gleichzeitig führte das Parlament Klauseln zum Schutz von Sozial-, Umwelt- und Lohnstandards ein. Den Kompromiss im EU-Parlament hatten vor allem Christ- und Sozialdemokraten ausgehandelt. Grüne und Linkspartei sowie Teile der Liberalen lehnten den Text dagegen ab.
Die Bundesregierung begrüßte die Einigung. Sie berücksichtige wirtschaftliche wie soziale Aspekte, hieß es aus Berlin Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte, Deutschland werde in einem gemeinsamen Markt für Dienstleistungen "als Gewinner" dastehen.
Europäische Gewerkschaften hatten nach der Veröffentlichung des Kommissionsentwurfs im Jahr 2004 gewarnt, mehr Konkurrenz durch Billiganbieter aus ärmeren EU-Staaten könne zu sinkenden Löhnen und weniger Sozialschutz führen. Vor einer Marktöffnung müssten die Standards in den einzelnen Ländern angeglichen werden.
Nach dem Gesetzesvorschlag sollten sich Dienstleister im EU-Ausland ursprünglich im Wesentlichen nach dem Recht ihres Herkunftslandes richten. Das Parlament entschied dagegen, dass die Regeln des Gastlandes weiter gelten sollen, wenn sie dem Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit und der Umwelt dienen. Allerdings müssen die Länder Vorschriften abschaffen, die als ,;diskriminierend" oder nicht "verhältnismäßig" eingestuft werden. Auch die Regelungen des Gastlands zum Arbeits- und Tarifrecht müssen weiter beachtet werden. So werde "Lohn-, Öko- oder Sozialdumping" verhindert, betonte die, CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber (Schwebheim, Lkr. Schweinfurt).
Die Sozialdemokraten setzten sich mit ihrer Forderung nach umfassenden Ausnahmeregelungen für soziale Dienste durch. Demnach werden soziale Dienstleistungen wie der soziale Wohnungsbau, die Kinderbetreuung und Familiendienste nicht von der Richtlinie erfasst.
Die Grünen-Abgeordnete Heide Rühle kritisierte, die Regelungen zum Schutz der Bürger gingen dennoch nicht weit genug. So könnten die EU-Staaten den ausländischen Dienstleistern etwa keine Auflagen aus Gründen des Verbraucherschutzes machen. Dies sei "ein Rückfall hinter die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs", betonte sie.
Jetzt müssen EU-Regierungen und die EU-Kommission ihrerseits über die Änderungen beraten.
aus Gründen des Verbraucherschutzes machen. Dies sei "ein Rückfall hinter die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs", betonte sie.
Jetzt müssen EU-Regierungen und die EU-Kommission ihrerseits über die Änderungen beraten.

Pläne gegen Lohndumping
Kompromiss zur Dienstleistungsrichtlinie
BERLIN (RTR) Die Bundesregierung will nach dem Dienstleistungs-Kompromiss im Europaparlament den heimischen Arbeitsmarkt durch nationale Regelungen vor Lohndumping durch ausländische Dienstleister schützen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) kündigten am Donnerstag noch für dieses Jahr entsprechende Maßnahmen an, ließen Details aber offen: Sie verwiesen auf die von Müntefering noch einzusetzende Arbeitsgruppe zu Kombi- und Mindestlöhnen, die im Herbst Vorschläge unterbreiten soll. Die Minister begrüßten die vom Europaparlament gebilligte abgeschwächte Version der Dienstleistungsrichtlinie und empfahlen der EU-Kommission, auf dieser Grundlage neue Vorschläge auszuarbeiten. Die Straßburger Europaabgeordneten hatten das umstrittene Herkunftslandprinzip gekippt.

Wo die Dienstleistung erbracht wird, gelten auch die Regeln
Herkunftslandprinzip gekippt
STRASSBURG (RTR) Das EU-Parlament hat am Donnerstag erste Weichen für die umstrittene Richtlinie zur Öffnung des Dienstleistungsmarktes gestellt. Hoffnungen auf zahlreiche neue Arbeitsplätze durcheinfachere Regeln für grenzüberschreitende Geschäfte von Dienstleistern stehen Ängste vor Sozialabbau und rapide sinkenden Löhnen gegenüber.
Die Richtlinie
soll allgemein verbindlich klären, zu welchen Bedingungen " Dienstleister aus einem EU-Land in einem anderen
vorübergehend Aufträge übernehmen können. Einige bereits separat geregelte Branchen wie etwa Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich ausgenommen. Erfasst werden dagegen viele Handwerksleistungen, einige freie Berufe wie Architekten und auch Unternehmensberater. Beim Abbau von Bürokratie sollen zentrale Ansprechpartner für Dienstleister in jedem Land helfen.
Zum Kern des Streits wurde das so genannte Herkunftslandprinzip. Danach sollten Unternehmen auch in einem anderen EU-Land zu den Regelungen ihres Heimatlandes arbeiten können. Das Parlament kippte dieses Prinzip. Stattdessen ist von der Freiheit der Dienstleistung die Rede. Dies wird von Sozialdemokraten und Gewerkschaften als Erfolg reklamiert.
Um Hürden abzubauen, wird den EU-Staaten allgemein verboten, Vorschriften zu erlassen, die Dienstleister aus anderen EU-Ländern unnötig behindern. Dies entspricht, weitgehend bisherigem EU-Recht. Rechtsexperten der Industrie sehen in den Formulierungen eine Einschränkung bisheriger Freiheiten.
Umstritten war auch, für welche Bereiche die Richtlinie gelten soll. Die
Christdemokraten akzeptierten, etwa Zeitarbeitsagenturen vollständig auszuklammern. Arbeitnehmerrechte werden festgeschrieben. Nationale Regeln zum Umweltschutz und zur öffentllichen Sicherheit sollen auch von Gast -Dienstleistern eingehalten werden. Allgemeine Regeln des Verbraucherschutzes dürfen aber nicht verwendet werden, um die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken.