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Europaparlament will keine EU-Regeln zu Sonnenschutz

zdf-heute-online

"Sonnenschein"-Richtlinie in zweiter Lesung abgelehnt
Das Europaparlament will keine EU-weiten Vorschriften für den Sonnenschutz von Arbeitnehmern, etwa auf dem Bau oder in Gartenwirtschaften. Entsprechende Pläne des Ministerrats wurden am Mittwoch in der EU-Volksvertretung mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
07.09.2005 [Archiv]
Hingegen billigte das Parlament in zweiter Lesung die Vorschläge für EU-Standards zum Schutz von künstlichen Strahlen, etwa Laser, am Arbeitsplatz. Rat und Parlament müssen sich nun um einen Kompromiss bemühen. Gelingt das nicht, ist der gesamte "Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung" am Arbeitsplatz vom Tisch.
Arbeitgeber dagegen
Der Entwurf sah vor allem vor, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten von den Risiken übermäßiger Sonnenbestrahlung informieren müssen. Weiterreichende Vorschläge, etwa für eine Risikobewertung oder Aktionsprogramme gegen Sonnenbestrahlung, waren bereits vorab von den zuständigen Ausschüssen gestrichen worden.
Gegen die "Sonnenschein"-Richtlinie hatte Arbeitgeberverbände, etwa der deutsche Gaststättenverband und die Bauwirtschaft, mobil gemacht.
"Bürokratischer Irrsinn"
Im Europaparlament stießen die Vorschläge auf Widerstand vor allem bei Konservativen, Liberalen und Euroskeptikern. Mit der Ablehnung sei ein "bürokratischer Irrsinn und die Entmündigung von Arbeitnehmern" verhindert worden, betonte die CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber.

Enttäuscht zeigte sich hingegen die SPD-Abgeordnete Karin Jöns. Es sei bedauerlich, dass Abgeordnete das ständig zunehmende Hautkrebs-Risiko einfach ignorierten.
Zehntausende an Hautkrebs erkrankt
Allein in Deutschland erkrankten jährlich etwa 100.000 Menschen an Hautkrebs, darunter 11. 500 an einer besonders gefährlichen und oft tödlich verlaufenden Variante. In der Bau- und Landwirtschaft stellten Hautprobleme 15 Prozent aller Berufserkrankungen dar.
Die "Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen" gehört zu einem vor über zehn Jahren beschlossenen Paket zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in der EU. Drei andere Richtlinien sind bereits in Kraft: Sie enthalten EU-weite Schutzstandards gegen Lärm, Vibrationen und magnetische Strahlung, etwa durch Mobiltelefone.