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Kein gesetzlicher Sonnenschutz für Arbeitnehmer

Berliner Zeitung

Europaparlament lehnt EU-Richtlinie ab / Konservative feiern Sieg über „bürokratischen Irrsinn“
Brüssel, 7. September: Mit knapper Mehrheit das das Europäische Parlament am Mittwoch den vorbeugenden Sonnenschutz für Arbeitnehmer gekippt. Der entsprechende Artikel in einer EU-Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen am Arbeitsplatz sollte das Risiko von Hautkrebs verringern. Vor allem konservative und liberale Abgeordnete feierten die Abstimmung als Erfolg der Vernunft. „Wir haben ein Zeichen gesetzt gegen bürokratischen Irrsinn und Regulierungswut“, meinten die Europarlamentarier Anja Weisgerber von der CSU und Thomas Mann von der CDU. Die Sozialdemokratin Karin Jöns dagegen beklagte, das Parlament habe aus Gründen eines billigen Populismus „die ständig zunehmenden Hautkrebserkrankungen bei Arbeitnehmern“ ignoriert.
Hautkrebs immer häufiger
Zwar hatte die Richtlinie für einige Aufregung in der Presse gesorgt. Doch das, was am Mittwoch im Europaparlament niedergestimmt wurde, war lediglich eine Vorschrift für Arbeitgeber: Sie sollten ihre Beschäftigten darauf hinweisen, dass zuviel Sonneneinstrahlung Hautkrebs verursachen kann und Ratschläge geben, wie man das Risiko vermindern kann.
Jährlich erkranken in Deutschland fast 100 000 Menschen an Hautkrebs Vor allem auf dem Bau und in der Landwirtschaft hat diese Krankheit seit den siebziger Jahren drastisch zugenommen. 15 Prozent aller arbeitsbedingten Erkrankungen in den beiden Branchen sind Hautkrankheiten.
Die Europäische Kommission und auch der Ministerrat in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, wollten deshalb die Arbeitgeber zu einer besseren Aufklärung ihrer Beschäftigten verpflichten. Die EU-Mitgliedsregierungen, sonst traditionell zurückhaltend bei neuen Vorschriften für Arbeitgeber, haben den Sonnenschutz-Artikel sogar einstimmig beschlossen. Nachdem das Europaparlament den Passus am Mittwoch abgelehnt hat, muss nun die ganze Arbeitsschutz-Richtlinie in den Vermittlungsausschuss. Drei Monate haben Ministerrat und EU-Parlament dort Zeit, zu einem Kompromiss zu kommen. Der Sonnenschutz ist Teil einer ansonsten unstrittigen EU-Richtlinie zum Schutz vor optischen Strahlen. Dabei geht es vor allem um die Gefahren für Haut und Augen durch Laserstrahlen und bei Schweißarbeiten. Die Richtlinie legt zulässige Grenzwerte fest und schreibt Aktionspläne vor, wenn diese Grenzwerte überschritten werden. In der Regel sind damit bessere Abschirmungen und Schutzkleidung gemeint, sowie eine zeitliche Begrenzung, wie lange die Arbeiter der hohen Strahlung ausgesetzt sein dürfen.
Vor allem Länder mit einem bereits bestehenden hohen nationalen Schutzniveau ihrer Arbeitnehmer, wie beispielsweise Deutschland, legen Wert auf einen einheitlichen europäischen Arbeitsschutz. Dadurch wird verhindert, dass sich einzelne Länder einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie auf Arbeitsschutzvorschriften verzichten. Angesichts der alarmierenden Hautkrebszahlen beschlossen die Regierungen der EU-Mitgliedsländer, in die seit langem vorbereitete Strahlungsrichtlinie auch den „Schutz vor natürlicher Strahlung“ aufzunehmen. Gemeint ist die Sonne. Anders als bei künstlichen Strahlen haben sie dafür aber keine Grenzwerte festgesetzt, deren Überschreitung zu konkreten Maßnahmen verpflichten würde. Der Sonnenscheinpassus sollte lediglich ein Bewusstsein für die Gefahren der Sonne schaffen.
Doch solche Feinheiten sind in der aufgeregten Diskussion untergegangen. Die SPD-Abgeordnete Karin Jöns glaubt an ein „plumpes Wahlkampfmanöver“ der CDU-Europaparlamentarier im Sinne von: „Guckt euch mal an, für welchen Blödsinn sich die Sozialdemokraten in Brüssel einsetzen.“ Der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann hat den Verdacht indirekt bestätigt: „Dazu ist Wahlkampf da.“