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Mit 42 Seiten gegen das Sonnenlicht

Die Welt

Wie die EU ihre Bürger vor Hautkrebs schützen will und nun doch nicht darf
Brüssel: Zwei Millionen Menschen erkranken jährlich weltweit an Hautkrebs, rechnet die Weltgesundheitsorganisation WHO vor. In Deutschland sind es 100.000. Schuld daran ist nach Überzeugung der Wissenschaft die ultraviolette Strahlung der Sonne. Die einen holen sich die Erkrankung beim Baden am Strand, andere bei der Arbeit. Drei Millionen Deutsche arbeiten ausschließlich oder zeitweise im Freien. Maurer, Kellner, Bademeister sind der Sonne ausgesetzt. Oder – wie es die EU nennt – sind durch „natürliche Quellen optischer Strahlung“ gefährdet. Zeit also, dachte man sich in Brüsseler Amtsstuben, eine ordentliche EU-Richtlinie zu formulieren, die auf 42 Seiten regelt, wann wer wie lange dem Sonnenlicht ausgesetzt darf. Was der Arbeitgeber dagegen tun muss. Wann eine Firma für ihre Mitarbeiter Sonnenschirme aufstellen und wie Arbeitskleidung gestrickt sein muss. Doch die Wirtschaftsverbände stehen Kopf: „Wir appellieren an das EU-Parlament, diesen neuen bürokratiegesteuerten Angriff der Brüssler Verwaltung auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stoppen“, schimpft Horst Gerlach, Geschäftsführer des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI). Er nennt ein Beispiel: Bevor ein Monteur morgens seine Arbeit zum Bau von Stromleitungen beginne, müsse ihm sein Vorgesetzter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anhand des UV-Index erteilen. Diesen wiederum müsse er sich vom amtlichen Wetterdienst bescheinigen lassen. Andernfalls habe der Betrieb „Schutzmaßnahmen“ zu ergreifen, wie das Austeilen von Sonnencreme, von Kopfbedeckungen oder die Begrenzung von Arbeitszeit. Und schließlich sei alles zu dokumentieren, damit den Behörden auf Verlangen ein Dossier über die erfüllten Pflichten ausgehändigt werden kann. Dies alles, warnt der ZVEI, sei nicht zu erfüllen. Auch die Bauindustrie und die Gastronomie gehen wegen der Richtlinie auf die Barrikaden. Die EU-Richtlinie werde deutsche Baustellen lahm legen, kritisiert das Baugewerbe. Und so kommt es, dass ein Großteil der Richtlinie wohl wieder in den Schubladen der EU-Kommission verschwindet. Das EU-Parlament legte jetzt einen entsprechenden Kompromissvorschlag vor. Statt den 25 Mitgliedsländern die Richtlinie aufzudrücken, könnten diese selbst entscheiden, ob sie die Brüssler Idee gut finden. Wahrscheinlich werde die Direktive in keinem einzigen Land eingeführt, sagt ein Brüssler Insider und fasst sich an den Kopf. Übrig bleiben wohl einige Vorschriften über den Umgang mit Laserstrahlung und speziellen Quellen ultravioletten Lichts am Arbeitsplatz. Diese Regeln der Berufgenossenschaft gelten in Deutschland längst. Und bald auch in der EU.