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Roma müssen raus

Prima Sonntag, 2. September 2010

Welche Konsequenzen hat dies für die EU?

Sie sind europäische Bürger, Roma aus Rumänien. Und trotzdem werden sie derzeit aus Frankreich abgeschoben. Hintergrund sind Ausschreitungen zwischen den Roma und der Polizei in Mittelfrankreich. Auch Italien will sie nun aussiedeln. Ist das mit europäischem Recht vereinbar und welche Position beziehen deutsche Politiker? Was bedeutet dieses Vorgehen für Europa? primaSonntag-Redaktionsleiterin Claudia Penning-Lother sprach mit der unterfränkischen Europaabgeordneten Dr. Anja Weisgerber.

primS: Frankreich schiebt Roma ab, Italien will das wohl auch: Wie stehen Sie zu dieser Politik? Anja Weisgerber: Im Grundsatz unterstütze ich die Position der französischen Regierung, denn auch innerhalb der Europäischen Union müssen sich Zuwanderer an die Spielregeln halten. Zudem verstößt Frankreich mit seinem Vorgehen nicht gegen europäisches Recht. Denn die meisten der Roma halten sich illegal, d.h. ohne Aufenthaltsgenehmigung, in Frankreich auf.

primS: Frankreich begründet die Rückführung mit der Umsetzung geltenden Rechts. Aber Rumänien gehört doch zur EU und jeder EU-Bürger darf sich in der EU frei bewegen, ist die Rückführung damit wirklich rechtens?

AW: In den letzten Tagen wurde in diesem Zusammenhang immer wieder die Verletzung der Freizügigkeit, eine der vier Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes und Grundpfeiler der europäischen Integration, angesprochen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass auch der Freizügigkeit Grenzen gesetzt sind. Prinzipiell können sich alle Bürger innerhalb der Europäischen Union frei bewegen und sich für 12 Wochen in jedem EU-Land aufhalten. Möchte man länger bleiben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, z. B. müssen die Bürger nach 12 Wochen eine Arbeitsstelle vorweisen, eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen, zudem müssen sie sich krankenversichern. Es ist also nicht ohne weiteres möglich, aus einem nicht ausgereiften Sozialsystem in ein Land mit einem sehr gut aufgestellten Sozialsystem, wie Frankreich, zu wandern. Weiterhin ist die Freizügigkeit auch eingeschränkt, wenn es sich bei den Einwanderern um Kriminelle handelt. In diesen Fällen greift nationales, hier französisches Recht. Das heißt, dass Frankreich in diesem Fall kein EU-Recht verletzt. Das Vorgehen der französischen und auch italienischen Regierung wird aber von der Europäischen Kommission genau verfolgt und beobachtet.

primS: Welche Konsequenzen hat dieses Vorgehen für Europa?

AW: An diesem Beispiel erkennt man, dass es in Europa noch viel zu tun gibt und wie wichtig die EU-Strukturfonds sind. Rückführungen dürfen keinesfalls unser Ziel sein. Vielmehr müssen wir erreichen, dass sich die Lebensbedingungen in den EU-Staaten angleichen und weitere Maßnahmen für die Integration von Zuwanderern aus den ärmsten Mitgliedstaaten getroffen werden. Das können wir nur auf europäischer Ebene erreichen.

PrimaSonntag, 02. September 2010