Anwältin mit Herz für unsere Heimat
Klar für die Bürger meiner Heimat
Für ein starkes Bayern in Deutschland und Europa
Landwirtschaft nachhaltig stärken
Familien eine Zukunft geben
Ländliche Räume weiterentwickeln
Wirtschaftsstandort fördern
Die Stimme meiner Heimat in Berlin
An der Spitze der CSU mitgestalten

„Sonnenscheinrichtlinie“ vor Aus

Main-Echo

Keine Kleidervorschriften für Arbeitnehmer – Weisgerber: Bürokratisch und unsinnig
Strassburg: Kellnerinnen dürfen bei Sonnenschein wohl auch künftig ohne Sonnenhut im Dirndl in Biergärten arbeiten und ihr Dekolleté zur Schau stellen. Bademeister müssen sich nicht vermummen und Bauarbeiter können weiter auf Hemd und Sonnencreme verzichten.
Einen Tag vor der Abstimmung im Europaparlament über die EU-„Sonnenscheinrichtlinie“ drohte am Dienstag weiten Teilen des Gesetzestextes das Aus. Dabei seien Kleidungsvorschriften zum Schutz vor Sonnenstrahlen nie geplant gewesen, sagte die SPD-Parlamentarierin Karin Jöns. Diese Behauptung von Teilen der CDU/CSU-Europaabgeordneten sei blanker Unsinn.
Die Richtlinie zum „Schutz der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung“ könnte mit den Stimmen der konservativen EVP und der liberalen ALDE-Fraktion ganz gekippt werde. Der Abgeordnete Thomas Mann sagte bei der Debatte im EU-Parlament: „Wir werden die Richtlinie ablehnen. Schützen wir besser die Sonne vor der Regelungswut der EU.“ Die sozialpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im EU-Parlament, Anja Weisgerber, forderte dazu auf, diese „bürokratische und unsinnige“ Richtlinie in der vorliegenden Fassung fallen zu lassen. Unterfrankens Europaabgeordnete wies darauf hin, dass genau solche Regelungen die Akzeptanz Europas bei den Bürgern gefährde. „Von Barroso über Verheugen bis hin zu Blair sprechen viele von weniger Vorschriften und von weniger Bürokratie für mehr Wachstum und Beschäftigung in der EU. Mit solchen Vorschriften müssten sie anfangen“, so Weisgerber.
Die Richtlinie ist Teil eines Pakets zum Arbeitnehmerschutz. In den Bereichen Lärm, elektromagnetische Strahlung und Vibration wurden bereits Gesetze erlassen. Nun sollen Arbeitnehmer auch vor künstlichen Strahlen etwa von Laser- und Schweißgeräten sowie vor UV-Strahlen geschützt werden. Danach sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, bei der Überschreitung EU-weiter Grenzwerte bei der Belastung ihrer Mitarbeiter mit künstlichen Strahlen Abhilfe zu schaffen und zum Beispiel Schutzausrüstungen zu stellen. Derartiges ist bei Sonnenstrahlen nicht vorgesehen. Allerdings sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Mitarbeiter vor den Gefahren zu warnen, sagte der italienische Grünen-Politiker Sepp Kusstatscher.
Nach Jöns` Worten erkranken in Deutschland jährlich über 90 000 Menschen an Hautkrebs. Diese Zahl habe sich seit den 70er Jahren verzehnfacht. Landwirte und Angestellte im Baugewerbe seien besonders häufig davon betroffen.