3,5 Milliarden Euro für Ganztagsbetreuung

Aktuelles aus Berlin, Juni 2021

Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kommt

Die Einschulung ist für Kinder und ihre Eltern eine ganz besonders spannende und schöne Zeit. Gleichzeitig stellt der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule viele Familien vor Herausforderungen. Mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet.

Damit Familien weiterhin den Spagat zwischen Familien- und Berufsleben meistern können, sind mehr Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder am Nachmittag notwendig. Diesen Rechtsanspruch hat der Bundestag nun beschlossen. Damit setzen wir ein Versprechen aus dem Wahlprogramm und Koalitionsvertrag um. Wir entlasten damit nicht nur Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, sondern machen auch ländliche Regionen durch das Angebot als Wirtschaftsstandorte attraktiver.

Der Anspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit soll ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Die Anzahl der Grundschulkinder, die in einem Hort betreut werden oder ganztagesschulische Angebote annehmen, steigt seit Jahren an. Zwischen 2006 und 2019 ist die Anzahl dieser Grundschulkinder von etwa 580.000 auf rund 1,45 Millionen um knapp das 2,5-fache gestiegen. Dennoch werden zusätzliche Plätze benötigt. Daher stellt der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro für den „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ zur Verfügung.

Mit diesem Maßnahmenpaket setzen wir nicht nur eines unserer zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, sondern gehen einen weiteren Schritt in Richtung Chancengleichheit für alle Kinder und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.