9. Plenarrede von Dr. Anja Weisgerber im Deutschen Bundestag

Plenarrede im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einigen Teilen Deutschlands steigen die Mieten stark an mit der Folge   wir haben es gehört  , dass die Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Das dürfen wir nicht zulassen. Mit der zeitlich befristeten, gezielt eingesetzten Mietpreisbremse werden wir genau hier gegensteuern und die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Es kommt aber auch auf die richtige Ausgestaltung an. Richtig eingesetzt, kann die Mietpreisbremse ein flankierendes Mittel sein, um die Mietentwicklung in den Ballungsgebieten zu bremsen.

Der Vorschlag der Linken-Fraktion, nach dem Mieterhöhungen nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein sollen,ist aber bestimmt nicht das richtige Instrument. Diese Regelung wäre nicht nur eine Mietpreisbremse, sondern eine Investitionsbremse, und genau das können wir nicht wollen, meine Damen und Herren.

Uns hingegen ist es wichtig, Wohnungssuchende vor überhöhten und überzogenen Mietforderungen gezielt zu schützen. Aber gleichzeitig müssen wir Investitionen in Gebieten mit Wohnraumknappheit fördern und Anreize dafür geben. Deshalb haben wir gefordert, dass Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse komplett ausgenommen werden. Wir sind froh darüber, dass dies im Gesetzentwurf auch so vorgesehen ist. Denn, werte Frau Künast, der Bau neuer Wohnungen ist und bleibt der beste Mieterschutz, um der Anspannung auf den Wohnungsmärkten auch wirklich zu begegnen.

Die Ausnahme von umfassend modernisierten Wohnungen ist außerdem nicht nur im Hinblick auf Investitionen in den Wohnungsbau bedeutsam, sondern auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten, werter Herr Kühn. Als Klimapolitikerin ist es mir - ich denke, uns allen - wichtig, dass Anreize für Investitionen in eine energetische Modernisierung nicht abgewürgt werden. 40 Prozent der Energie werden im Gebäudesektor verbraucht. Er kann deshalb einen enormen Beitrag leisten, die Energieeffizienz zu steigern und die Energieeinsparziele zu erreichen. Diese Einsparpotenziale müssen wir nutzen, und wir müssen Anreize für die energetische Sanierung setzen. Wir dürfen sie nicht eher behindern. Ein Anreiz wäre zum Beispiel auch die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. Auch dies fordern wir energisch, meine Damen und Herren.

Mit der vorliegenden Mietpreisbremse schützen wir die Mieter und schaffen Rechtsicherheit für Investoren; denn die neue Regelung wird nur dort zum Einsatz kommen, wo wirklich Wohnungsnot herrscht. Die Länder müssen nachweisen, dass es in einem bestimmten Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Gleichzeitig müssen sie auch die entsprechenden Maßnahmen einleiten, um den bestehenden oder drohenden Wohnungsmangel abzubauen. Auch das ist wichtig.

Damit die Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Gebieten schnellstmöglich von der Mietpreisbremse profitieren können, ist es aber auch wichtig, dass die Länder sie zielgenau dort anwenden können, wo sie wirklich notwendig ist, und dass die Länder und die betroffenen Kommunen die Regelungen zügig umsetzen können. Auch darauf müssen wir jetzt natürlich schauen, wenn es um die Ausgestaltung der Kriterien geht.

Die Mietpreisbremse allein jedoch kann das Problem steigender Mieten nicht lösen, denn sie behandelt nur die Symptome. Wir müssen aber auch die Ursache bekämpfen. Die Ursache ist, dass wir zu wenig Wohnraum haben. Hier stehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Verantwortung. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt bei den Ländern. Dafür stellt ihnen der Bund jährlich 518,2 Millionen Euro zur Verfügung. Werte Frau Künast, auch wenn die Länder diese Mittel aus der sozialen Wohnraumförderung vom Bund bekommen- es wäre schön, wenn Sie mir einmal zuhören würden, Frau Künast -, erwarten wir von Ihnen im Gegenzug, dass sie auch zweckgebunden für neue Wohnungen eingesetzt werden. In Berlin ist das nicht geschehen. Es kann nicht sein, dass der Bund den Ländern Millionen an Mitteln für den sozialen Wohnungsbau überweist, die Länder damit die Haushaltslöcher stopfen, aber keine einzige neue Wohnung bauen. Das muss sich in Zukunft ändern.

Wir beraten heute auch über die Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen es nun um. Künftig soll das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ gelten. Wir von der Union sind der Meinung, dass wir dabei aber marktwirtschaftliche Prinzipien nicht völlig ausblenden können. Das heißt, Vermieter und Mieter sollen auch weiterhin als Auftraggeber in die Verantwortung kommen. Dem entspricht meiner Meinung nach der Gesetzentwurf jedoch nicht. Demnach müssen Mieter nur noch dann die Courtage an den Makler zahlen, wenn dieser ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden tätig wird und auch einen Auftrag vom Vermieter einholt, die Wohnung anzubieten. Also selbst wenn ein Wohnungssuchender einen konkreten Suchauftrag an einen Makler richtet, aber der Makler ihm Wohnungen aus seinem Bestand anbietet, müsste künftig der Vermieter die Courtage zahlen. Das ist unserer Meinung nach kein echtes marktwirtschaftliches Bestellerprinzip. Deshalb müssen wir hier im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern und so die Interessen aller Beteiligten, der Mieter, der Eigentümer und der Makler, in Einklang bringen.
Vielen Dank.