Insektenschutz kann nur zusammen mit der Landwirtschaft funktionieren

Informationen zum Insektenschutzgesetz, 10. Februar 2021

Die Bundesregierung hat am 10.02.2021 lediglich einen Entwurf für ein Insektenschutzpaket beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag beginnt jetzt erst. Folglich haben die Abgeordneten auch noch nicht über den Gesetzentwurf abgestimmt. Im Bundestag werden wir den Entwurf genau prüfen und in den Verhandlungen für weitere Verbesserungen im Sinne der Landwirtschaft kämpfen.

Unser Ansatz ist: Insektenschutz kann nur zusammen mit der Landwirtschaft funktionieren. Mit finanziellen Anreizen und nicht mit Verboten und Ordnungspolitik. Leider ist das nicht der Weg der SPD-Umweltministerin.

Wichtig ist aber: Der ursprüngliche Entwurf von Umweltministerin Schulze ist vom Tisch! Er wurde von der Bundesregierung so nicht beschlossen! Landwirtschaftsministerin Klöckner hat schon vor der Entscheidung durch die Bundesregierung wichtige Verbesserungen durchgesetzt:

• Für Vogelschutzgebiete werden auf Bundesebene keine Verbote erlassen.

• Beim Ackerbau soll es keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Pflanzenschutzmittelverbote geben. Wie von den Landwirten gefordert, bleibt beim Ackerbau der kooperative Ansatz zur freiwilligen Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln mit finanziellen Anreizen (Vertragsnaturschutz und KULAP in Bayern, Niedersächsischer Weg) unberührt und wird dem Ordnungsrecht vorgezogen.

Es gibt viel Kritik zur Klausel, die die Umweltministerin Schulze reinverhandelt hat, dass 2024 der Weg evaluiert werden soll. Ziel ist, die Pflanzenschutzmittel-Anwendung weiterhin durch freiwillige Maßnahmen zu reduzieren! Das war den Landwirten wichtig und das hat Landwirtschaftsministerin Klöckner durchgesetzt! Wichtig ist: Bei Nicht-Erreichung der angestrebten Verringerung von Pflanzenschutzmitteln soll es keinen Ordnungsrechts-Automatismus geben!

Übrigens: Die Grünen wollen schon jetzt ein Komplett-Verbot von Pflanzenschutzmitteln. Dann wären aber auch keine finanziellen Anreize für freiwillige Maßnahmen mehr möglich!

• In FFH-Gebieten wird das Verbot der Anwendung von Herbiziden und Insektiziden auf Grünland und Wald beschränkt, wobei auch hier Ausnahmen weiter bestehen bleiben.

• Auch für den Anbau von Sonderkulturen wie Obst- und Gemüse oder von Wein und Hopfen sowie die Saat- und Pflanzgutvermehrung wird es kein Pflanzenschutzmittelverbot geben.

• Für die Unterstützung der Landwirtschaft wurde der Sonderrahmenplan „Maßnahmen zum Insektenschutz in der Agrarwirtschaft“ mit 50 Mio. Euro ins Leben gerufen, der für 2021 um weitere 35 Mio. Euro aufgestockt wurde. Zusammen mit der Co-Finanzierung der Länder stehen somit bis zu 140 Mio. Euro jährlich zusätzlich für die Landwirtschaft beim praktischen Insektenschutz zur Verfügung. Mit Unterstützung des Bundes können die Länder damit weiterhin finanzielle Anreize für freiwillige Maßnahmen (wie z. B. KULAP) schaffen.

• Beim Gewässerschutz soll es eine Länderöffnungsklausel bezüglich der Definition „kleine Gewässer“ wie auch zu den Abstandsregelungen geben. Landesrechtlich festgelegte Gewässerabstände bleiben unberührt; die Länder können abweichende Gewässerabstände vorsehen. Bayern kann bestehende Gewässerabstände beibehalten.

• Das Insektenschutzgesetz enthält auch Vorschriften zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und zur insektenfreundlichen Landschaftsplanung. Insektenfreundliche Lichtquellen sollen bevorzugt werden, wenn ein Austausch nötig wird.

Das sind insgesamt schon mal gute Fortschritte, die auch im Interesse unserer Landwirtschaft sind. 

Im Gesetzgebungsverfahren, das jetzt erst beginnt, werden wir uns weiterhin im Sinne eines kooperativen Ansatzes und für einen fairen Ausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft einsetzen.