Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon verabschiedet

Der Bundesrat verabschiedete am heutigen Freitag die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon. Dadurch werden die Mitbestimmungsrechte des deutschen Parlaments bei Entscheidungen der EU ausgeweitet. “Ich freue mich, dass die Entscheidung des Bundesrats den Weg für den Lissabonvertrag freigemacht hat. Dies bewerte ich als überaus positiv”, so die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber.

Bereits am 8. September hatten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die FDP und die Grünen für die insgesamt vier Begleitgesetze votiert. „Die dem Urteil des Verfassungsgerichts folgende intensive Diskussion über den Vertrag von Lissabon ist aus EU-Sicht nur positiv zu bewerten. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht den europäischen Verfassungsvertrag gerügt, sondern die Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert, sich noch intensiver mit der europäischen Gesetzgebung zu befassen. Ich hoffe, dass diese Mitbestimmungsrechte in Zukunft von den Kollegen im Bundestag auch verstärkt genutzt und europäische Themen verstärkt auf Bundes- und Landesebene diskutiert werden.”, sagt Anja Weisgerber.

Die Begleitgesetze machen die EU-Gesetzgebung noch demokratischer: Durch sie wird die Bundesregierung verpflichtet, bei jeder künftigen Verlagerung nationaler Kompetenzen zur Europäischen Union vorher den Bundestag zu befragen. Außerdem muss die Regierung das Parlament frühzeitig über alle EU-Vorhaben informieren. Bevor sich die Regierung auf eine Verhandlungsposition festlegt, kann der Bundestag eine Stellungnahme abgeben. Auch die Bundesländer können künftig deutlich mehr Einfluss auf die EU-Politik ausüben. „Diese engere Rückkopplung an die deutsche Volksvertretung ist sehr zu begrüßen. Durch die zeitnahe Diskussion europäischer Entscheidungen in der deutschen Öffentlichkeit werden sich die Akzeptanz und die Kenntnisse der Bevölkerung gegenüber der EU erhöhen – ein wichtiger Schritt, denn die Bedeutung Europas wird oftmals unterschätzt“, so Anja Weisgerber. Mit dem Lissabon-Vertrag erhält das Parlament mehr Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse, z. B. in der Agrar- und der Innen- und Rechtspolitik. „Dadurch und durch die erweiterten Mitentscheidungsbefugnisse des Bundestag in europäischen Fragen sind die Parlamente die eigentlichen Gewinner des Reformprozesses.“, so Anja Weisgerber abschließend.