Die Zukunft der Landwirtschaft heute gestalten

Herzlichen Dank für die Einladung zum Bauerntag.
Ich nutze die Gelegenheit gerne, um mich Ihnen als Ihre neue Europaabgeordnete für Unterfranken vorzustellen.
Am 13. Juni 2004 haben Sie mich mit einem sehr guten Ergebnis als Ihre Vertreterin nach Brüssel und Straßburg gewählt - ein Vertrauen, das ich - gerade als junge Politikerin - sehr zu schätzen weiß.
Und gerne nehme ich die Einladung Ihres Präsidenten wahr, Ihnen heute etwas über meine konkrete Arbeit im Wahlkreis, in Brüssel und in Straßburg zu berichten.
Kurz ein paar Informationen zu mir und meinem politischen Werdegang:
1995: Eintritt in die Junge Union Bayern
1995-1997: Beisitzerin im Kreisvorstand der JU Schweinfurt-Land
1997: Gründung des JU-Ortsverbands Schwebheim, Eintritt in die CSU
seit 1997: Stellvertretende Kreisvorsitzende der JU Schweinfurt-Land
1996-1999: Bezirksgeschäftsführerin der JU Unterfranken
1997-1999: Beisitzerin im Bezirksvorstand der JU Unterfranken, Ortsvorsitzende der JU Schwebheim
1999-2001: Deutschlandrätin der JU Bayern, Leiterin des AK Umwelt der JU Bayern
seit 1999: Stv. Bezirksvorsitzende der JU Unterfranken, Mitglied im CSU-Kreisvorstand, Stv. Ortsvorsitzende der JU Schwebheim
seit 2001: Stv. Bezirksvorsitzende des AK Umwelt der CSU; Leiterin des AK Umwelt der JU Unterfranken
seit 2001: Stv. Landesvorsitzende des Arbeitskreises Umweltsicherung und Landesplanung der CSU
seit März 2002: Gemeinderätin in Schwebheim
seit 2003: Beisitzerin im Landesvorstand der JU; Leiterin des AK Umwelt der JU Bayern; Mitglied im CSU-Bezirksvorstand
Im Februar 2004: Aufstellung auf Platz 4 der Liste der CSU Bayern zur Europawahl
seit Juli 2004: Mitglied des Europäischen Parlaments

Bin stolz, jetzt als Europaabgeordnete knapp 1,3 Mio. Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.
Eine Riesenverantwortung, nicht nur Beruf sondern Berufung.
Macht sehr viel Freude, internat. auch mit anderen Kollegen zusammen zu arbeiten und gemeinsam für politische Ziele zu kämpfen.
Sehe mich als Anwältin für Unterfranken.
Will Europa den Bürgern in Unterfranken näher bringen.
Habe dafür 3 Säulen: Bürgersprechstunde und Präsenz im Wahlkreis, Europabüro in Schweinfurt und AG Europa.
Wichtig ist mir: Entbürokratisierung, Bürgernähe, Transparenz und aktuelle Themen mit Betroffenen vor Ort zu diskutieren, um gemeinsam das Beste für die Region zu erreichen!
Bürgersprechstunden sollen regelmäßig stattfinden im Büro in Schweinfurt.
Bin auch fast immer von Donnerstag bis Montag im Wahlkreis erreichbar.
Und auch sonst ist mein Büro in der CSU-Geschäftsstelle Anlaufstelle für Sie, die Bürgerinnen und Bürger.
Außerdem habe ich zusammen mit Europaminister Sinner für Unterfranken die Arbeitsgruppe Europa als Kontakt-, Informations- und Koordinationsplattform aller wichtigen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Gruppen gegründet.
Mit dabei ist auch der Bauernverbandspräsident.
Das nächste Treffen im November ist unter anderem den landwirtschaftlichen Themen FFH und Zuckermarktordnung gewidmet.
Es geht darüber hinaus aber über vielerlei europäische Themen wie etwa auch die Folgen von Basel-II und die Möglichkeiten unserer Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses.
Haben nächsten Termin am 19.11. ganz der Landwirtschaft gewidmet und alles daran gesetzt, den Europaminister dafür zu gewinnen!
Wichtig: Fördergelder der EU für unsere Region!
Habe deshalb eigenen Mitarbeiter, der rein auf Förderanfragen spezialisiert ist!
Glauben Sie mir, der Kontakt zu Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern hat für mich oberste Priorität. Ich möchte Sie deshalb einladen: Sprechen Sie mich an. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme - vom direkten Gespräch über Telefon bis Brief und e-mail zu nutzen und mir Ihre Anliegen zu sagen.
Ich bin auch in Brüssel und Straßburg für Sie erreichbar.

Mehr zu meiner Arbeit in Brüssel und Straßburg:
Ich bin für die EVP-ED-Fraktion Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.
Schnelle und starke fachliche Spezialisierung!
Rahmengesetzgebung verlangt schnelle Einarbeitung in grundlegende und umfassende Dossiers (Beispiel REACH - 1000 Seiten).
Die CSU-Gruppe im Europäischen Parlament hat mich zur Umwelt-, Sozial- und Sportpolitischen Sprecherin ernannt.
Gerade auf Grund der Verantwortung im Umweltbereich und den Überschneidungen mit der Landwirtschaft, kooperiere ich viel mit meinem oberpfälzer Kollegen Albert Dess, agrarpolitischer Sprecher der CSU im EP.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgruppe Bioethik der Fraktion, der SME-Union (Interessensverband kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Fraktion), der grenzübergreifenden Jungen Gruppe der Fraktion sowie den fraktionsübergreifenden Intergroups für Tierschutz, Forsten, Lebensmittel-sicherheit, fairen Handel und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung.
Im Bereich Umwelt konzentriere ich mich unter anderem auf die Energiepolitik (Energiepapier, Schattenbericht zur Energiesicherheit), die Neuordnung der europäischen Chemikalienpolitik (REACH-Verordnung) sowie Artenvielfalt und die Umsetzung des „Natura 2000“-Biotopverbundes.
Im Bereich Gesundheit (ausschussübergreifend) engagiere ich mich in den Feldern Patientenmobilität, Gesundheitskarte, elektronische Patientenkarte, e-health im Allgemeinen (besondere Bedeutung für die Region), Medikamentensicherheit und – zulassung (Experten-Panel geleitet) sowie die Gesundheit von Kindern (gesunde Ernährung).
Im Bereich der Lebensmittelsicherheit geht es derzeit u.a. um die Umsetzung der EU-Anforderungen zur absoluten Rückverfolgbarkeit und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln (health claimes).
Im Bereich Beschäftigungspolitik hat die EU vor allem Rahmengesetzgebungskompetenzen.
Deshalb achte ich hier in erster Linie auf die Einhaltung der Subsidiarität. Europa soll da nichts machen, was die Nationen oder Regionen selbst regeln können.
Aber: Wir brauchen den grenzübergreifenden Dialog und müssen uns im Wettbewerb motivieren, denn:
Die 25 Staaten der EU haben es sich im Lissabon-Prozess zur Aufgabe gemacht, bis 2010 zum wettbewerbstärksten, wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden.
Davon sind wir heute noch weit entfernt, aber es muss unser Ziel für diese Legislaturperiode sein, das zu erreichen.
Möglich wird das nur durch eine wirklich nachhaltige Politik, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
An diesem Leitbild will ich meine Politik tagtäglich neu orientieren.
Wichtig sind mir im Bereich der Beschäftigungspolitik konkrete Maßnahmen wie die weitere Förderung und Entwicklung des ländlichen Raums, der Schutz unserer erfolgreichen deutschen Systeme (Beispiel Meistertitel/Dienstleistungsrichtlinie) und der Kampf gegen zu viel, von den Linken stets geforderte Überregulierung, Bürokratie, Bevormundung (Beispiel Arbeitszeitrichtlinie, REACH).
Im Bereich Soziales bin ich ebenfalls für einen intensiven Dialog unter Berücksichtigung der Subsidiarität.
Europas Eingreifen halte ich zum Beispiel dann für sinnvoll, wenn es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und eine barrierefreie Welt geht.
Hier ist bereits viel geschehen (Beispiel Bahnhöfe: Leitsysteme für Blinde basieren auf europäischen Mindeststandards), kann aber noch einiges verbessert werden. Im Bereich der Sozial- und Gesundheitssysteme will ich kein weiteres Eingreifen Brüssels und auch keine undemokratische Absprache im Rahmen der „offenen Koordinierung“ (Mauschelkreis der Regierungen im Rat, nicht öffentlich).
Als sportpolitische Sprecherin der CSU-Gruppe im EP unterstütze ich nicht nur das laufende „Europäische Jahr der Erziehung durch Sport“.
Ich baue auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sportbund und den Vereinen vor Ort.
Wie Sie sehen können, ist es eine sehr spannende und vielfältige Aufgabe und ich merke, ich kann wirklich etwas bewegen in Brüssel und Straßburg.
Trotzdem aber komme ich immer wieder gerne zurück in meine Heimat.
Und gerade weil ich ständig unterwegs bin, weiß ich es zu schätzen, wie schön unser Unterfranken ist!
Dass es so schön ist, hier bei uns, das liegt nicht nur an der Herzlichkeit der Menschen.
Nein, es liegt auch an unserer wunderschönen Landschaft - der Kulturlandschaft, die es in der Form nicht gäbe, hätten wir nicht Sie, unsere Bäuerinnen und Bauern, die durch Ihre Arbeit aktiven Umweltschutz betreiben.
85 % der Fläche Bayerns werden durch Land- und Forstwirte bewirtschaftet. Sie helfen, die Schönheit unserer Landschaft zu pflegen, die wir alle so gerne genießen.
Unsere vielfältige bayerische Kulturlandschaft wurde von unseren Landwirten geschaffen und über Jahrhunderte hinweg gepflegt - und das soll auch so bleiben.
Nahrungsmittel kann man importieren, nicht aber Landschaft oder die natürlichen Lebensgrundlagen Wasser, Boden und Luft!
Unsere Kulturlandschaft, die unser schönes Bayernland mit dem Wechsel von Wald und Flur, Dörfern und Weilern prägt, ist als Standortfaktor gar nicht hoch genug zu bewerten.
Die Attraktivität Bayerns und Unterfrankens als Tourismusregion und als Wirtschaftsstandort hängt maßgeblich von der landschaftlichen Schönheit ab.
Ohne bäuerliche Landwirtschaft wäre die Erhaltung und die Fortentwicklung der Kulturlandschaft und damit auch der Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete nicht denkbar und nicht bezahlbar!
Für diesen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, man kann das nicht oft genug betonen, gilt Ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.
Aber sie alle sind nicht nur Landschaftspfleger, nein, Sie sind ebenso Lebensmittelproduzenten, Tourismusfachleute, Umweltschützer, Tierschützer und inzwischen sogar Experten für erneuerbare Energien.
Solche Vielfalt bieten wenige Berufsfelder! Und dieser außerordentliche Einsatz - ohne Wochenende und Stechuhr - soll sich auch lohnen!
Ich will, dass vor allem auch die junge Generation wieder mehr Anreize bekommt, die Landwirtschaft der Eltern fortzuführen und - sagen wirs modern - ins Agrarmanagement einzusteigen.
Um aber gerade den jungen Menschen den Schritt in die Landwirtschaft zu erleichtern, braucht es ein passendes Umfeld, Beratung und Sicherheiten.
Die Beratung vor Ort durch die dezentralen Landwirtschaftsämter ist eben so wichtig wie die ortsnahe Ausbildung junger Nachwuchskräfte an den Landwirtschaftsschulen.
Dieses flächendeckende, wertvolle Netz ist sehr kostenintensiv.
Und wie sie alle wissen, versucht die Bayerische Staatsregierung gerade u.a. durch das Projekt "Verwaltung 21" die Strukturen zu optimieren.
Das Landwirtschaftsamt und die Landwirtschaftsschule in Hofheim sind von dieser Strukturreform betroffen.
Nun muss man ehrlich sein und eines voraus schicken:
Ich stehe im Grunde zu den geplanten reformen, denn man kann nicht immer nur von Verschlankung der Verwaltung reden, man muss den öffentlichen Bekundungen schon auch Taten folgen lassen.
Trotzdem muss man aber auch die Sorgen und Bedürfnisse der Menschen ernst nehmen - gerade in der ländlichen Region. Wir, die CSU in Unterfranken, speziell hier im Landkreis Hassberge nehmen diese Verantwortung ernst.
Die Schließung von Amt und Schule würde hier nicht nur eine Region treffen, die ohnehin durch die Schließung des Amtsgerichts in Ebern und den Abzug der FAG Kugelfischer samt Abbau von 700 Arbeitsplätzen in Ebelsbach schwer getroffen ist.
(Initiative des EP: Keine Förderung für reine Arbeitsplatzverlagerung in die neuen Mitgliedsstaaten)
Sie sieht den Abzug einer Servicestelle dort vor, wo wir sie brauchen:
Dort, wo die Beratung notwendig ist. Und im Fall des Landwirtschaftsamtes sitzen die Kunden nicht in der Stadt. Sie sind die Kunden - und haben Bürgernähe verdient!
Ich habe deshalb auch gestern nochmal mit Ihrem Landrat Rudolf Handwerker und heute morgen mit dem CSU-Kreisvorsitzenden Sigmund Kerker telefoniert und kann Ihnen heute nur sagen:
Es gibt in den Reihen der CSU eine breite Allianz für Ihren Landkreis, eine starke Lobby für das Landwirtschaftsamt, das Verbundamt Schweinfurt-Hofheim.
Noch haben wir nicht gewonnen, aber ich verspreche Ihnen heute:
Zusammen mit Ihrem Landrat werde auch ich mich stark machen für Ihr Landwirtschaftsamt.
Aufgabe der Politik, besonders der Europapolitik muss es aber insgesamt sein, einen verlässlichen, sicheren und zukunftsweisenden Rahmen für Ihre unverzichtbare Arbeit zu schaffen.
Leider ist das noch nicht in allen Bereichen die Realität. Gerade Europa hat in seiner gemeinsamen Agrarpolitik - oft auf Drängen der Linken und Sozialisten - viele Fehler gemacht.
Themen und Probleme, wir alle wissen es, gibt es mehr als genug:
Ich denke nur an die Herausforderung der Agrarreform, Zuckermarktreform, die Förderung der Biomasse und Natura 2000.
In allen Fällen aber hilft kein blinder Protest.
Wir brauchen Wege, wir brauchen Konzepte.
Kurz gesagt: Anpacken müssen wir!
Und - wie in vielen anderen Fällen auch - müssen wir gemeinsam alles daran setzen, dass Künast und Co in Berlin unsere neuen europäischen Konzepte nicht durch konzeptlosen Übereifer und Bürokratie zerstören.
Denn, Frau Künast, auch für Sie gilt:
Europa muss man richtig machen, Europa braucht Konzepte - und keine rot-grüne Kopflosigkeit.
Ich sehe mich deshalb auch als eine Vertreterin des Bauernstandes und ich garantiere Ihnen, gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CSU-Europagruppe werde ich anpacken:
Miteinander können wir Europa richtig vorwärts bringen.
Gemeinsam geht es auch in Unterfranken besser.
Das war, wie gesagt, auch der Hintergedanke für die, bereits erwähnte, AG Europa in Unterfranken - mit der Landwirtschaft an einem Tisch!
Landwirtschaft braucht eine starke Lobby in der Politik, denn:
Die Zeiten sind nicht leicht und - nach wie vor hat die Landwirtschaft im Freistaat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
Sie bildet das Fundament der heimischen Ernährungswirtschaft.
Im vergangenen Jahr erzielten beide zusammen einen Umsatz von 32 Mrd. €.
In der Rangfolge der umsatzstärksten Branchen im Freistaat liegen sie nach dem Kraftfahrzeug- und dem Maschinenbau an 3. Stelle.
Bei den Beschäftigten nehmen sie mit rd. 400.000 Erwerbstätigen sogar den 1. Rang ein. Jeder 9. Arbeitsplatz hängt direkt oder indirekt mit der Agrarwirtschaft zusammen.
Die Produktivitätssteigerungen sind im Vergleich der Wirtschaftszweige nirgends so groß wie in der Landwirtschaft:
Von 1991 bis 2003 hat die Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigem in der deutschen Wirtschaft insgesamt um 21 % zugenommen, im produzierenden Gewerbe um 36 % und in der Landwirtschaft um sage und schreibe 100 %!
Diese enorm gesteigerte Produktivität bedingt, dass ein bayerischer Landwirt heute rund 120 Menschen versorgen kann, fast das Doppelte von 1990. Damals waren es 66 Menschen.
Die bäuerlichen Familienbetriebe erfüllen neben ihrer Aufgaben als Nahrungsmittel- und Rohstofferzeuger eine Reihe wichtiger zusätzlicher Funktionen.
Sie pflegen und gestalten die Kulturlandschaft, schaffen Ausgleichsräume für die Ballungszentren, spielen bei der Sicherung der ländlichen Räume als Wirtschafts-, Erholungs-, Natur- und Kulturraum eine entscheidende Rolle und
leisten einen wichtigen Beitrag zum Werte- und Sozialgefüge unserer Gesellschaft v. a. im ländlichen Raum.
Damit unserer Gesellschaft diese Gemeinwohlfunktionen auch in Zukunft erhalten bleiben, brauchen wir eine möglichst große Zahl an selbständigen landwirtschaftlichen Betrieben, die eine flächendeckende Bewirtschaftung auch in Zukunft sicherstellen.
Wir müssen alles tun, um für die Landwirtschaft vernünftige Rahmenbedingungen auf EU-Ebene zu schaffen, und eine Vernetzung mit der Politik in Deutschland und in Bayern zu garantieren.
Mit dieser leistungsfähigen Land- und Ernährungswirtschaft nimmt Bayern auch die Herausforderungen des gemeinsamen Marktes und des Weltmarktes an
Mit hoher Qualität, effizientem Marketing und Produktinnovationen erfüllen wir die Wünsche unserer Kunden nicht nur im Binnenmarkt, sondern auf der ganzen Welt.
Während der Exportüberschuss bei Agrargütern in Bayern in den letzten 10 Jahren von rd. 100 Mio. € auf 250 Mio. € pro Jahr anstieg, weist der Bund 2003 einen Einfuhrüberschuss von rd. 12 Mrd. € auf.
Dies zeigt eindrucksvoll die Beliebtheit der regionalen bayerischen Spezialitäten – auch im Ausland!
Das positive Image, das mit der Herkunft „Bayern“ und seinen qualitativ hochwertigen Lebensmitteln verknüpft ist, trägt wesentlich zu diesem Erfolg bayerischer Produkte bei.
Qualität vor Quantität - das muss auch das Ziel unserer Agrarpolitik bleiben!
Dazu aber braucht eine Wirtschaftskraft wie der Agrarsektor Fortschritt und Innovation.
Das ist in der Landwirtschaft nicht anders als in anderen Wirtschaftsbereichen. (evtl. Verweis auf Erfahrungen mit Familienbetrieb zu Hause).
Wie Sie vielleicht wissen, habe ich als stellvertretende Vorsitzende des AK Umwelt der CSU, Vorsitzende des AK Umwelt der JU und als Umweltpolitikerin im EP hauptverantwortlich ein neues Energiekonzept entworfen, das klar die Erneuerbaren Energien fördert und einen Schwerpunkt auf Biomasse legt, denn:
Gezielte Energieförderung muss regionale Gegebenheiten berücksichtigen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz der Bundesregierung aber lässt die notwendige Feinfühligkeit und Flexibilität vermissen.
Meine Vision: Bayern als das Land der Biomasse.
Wissenschaftlich belegt, liegen in Biomasse und Biogas die größten Entwicklungspotentiale für unser Land.
Gleichzeitig bieten sie beste Entwicklungs¬möglichkeiten für Sie, unsere Landwirte sowie eine verlässliche, dezentrale Energieversorgung für Bayern.
Ziel muss es sein, das derzeit mögliche Potential von ca. 7 % bis 2010 bzw. rund 15 % bis 2020 auszuschöpfen und eine weitere Verdoppelung des Potentials durch gezielte Forschung bis 2050 anzustreben.
Eine Kombination mit Methoden der Kraft-Wärme-Kopplung und Biogasanlagen erhöht den Wirkungsgrad.
Wir müssen aber nicht nur die Forschung fördern: Die EU muss den Bereich der Produktion erneuerbarer Energien in der Landwirtschaft weit mehr als bisher im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördern.

Ein anderes, brandheißes Thema von europäischer Ebene ist Natura 2000.
War kürzlich auf dem Unterfränkischen Bauerntag und hatte neben Gerd Sonnleitner die Ehre vor 1200 Landwirten zu sprechen!
Kenne die Anliegen und Bedenken der Landwirte.
Wir sind gerade im LK Kitzingen + Würzburg massiv betroffen durch das Natura 2000-Projekt, da es in diesem Bereiche viele geschützte Wiesenweihen und Otolane gibt.
Bayern ergänzt den europäischen Biotopverbund Natura 2000 um rund eine Viertelmillion Hektar Fläche.
Durch die Ergänzung bringt Bayern zusammen mit den bereits gemeldeten Natura 2000-Gebieten eine Gesamtfläche von rund 797.000 Hektar in den EU-Biotopverbund ein.
Das entspricht 11,3 Prozent der Landesfläche Bayerns.
Nachdem der Ministerrat die Meldekulisse beschlossen und UmMin Schnappauf vergangene Woche im Landtag den zuständigen Umweltausschuss informiert hat, wurde die Meldung am 30.9. fristgerecht an die EU weitergeleitet.
Die Meldekulisse hatte im Dialogverfahren, das vom 25. Juni bis 6. August durchgeführt worden war, noch spürbare Veränderungen erfahren.
So wurden 70 Prozent der FFH-Gebiete und 88 Prozent der Vogelschutzgebiete neu zugeschnitten.
Rund 16.100 Hektar fachlich nicht erforderlicher Privatflächen wurden aus der Nachmeldung herausgenommen; im Gegenzug wurden auf Vorschlag vor allem der Staatsforstverwaltung, aber auch von Kommunen und Verbänden rund 7.100 Hektar ergänzt.
Nach Abschluss des Dialogverfahrens umfasst die Nachmeldung rund 162.000 Hektar FFH-Gebiete und 173.000 Hektar Vogelschutzgebiete.
Unter Berücksichtigung aller Flächenüberlagerungen bedeutet dies eine Netto-Ergänzung um rund 240.000 Hektar.
Zu einer ersten Information der Betroffenen wird die Meldekulisse unter http://www.natur.bayern.de im Internet veröffentlicht.
Anfang 2005 werden darüber hinaus in den Gemeinden Karten mit der endgültigen Gebietskulisse ausgelegt, denen auch eine zusammengefasste Bewertung aller Einwendungen für die jeweiligen Gebiete beigefügt wird.
Grundsätzlich haben sich alle MGS, auch die BRD verpflichtet, an Natura 2000, dem weltweit größten Projekt zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen mitzuwirken.
Außerdem und das ist für mich entscheidend, was die Änderung der Modalitäten zur Meldung anbelangt: Nachdem der Ministerrat die Meldekulisse beschlossen und Umweltminister Schnappauf vergangene Woche im Landtag den zuständigen Umweltausschuss informiert hat, wurde die Meldung am 30.09. fristgerecht an den Bund übermittelt, der sie dann an die EU weiterleitet.
Die Rspr. des EU-Gerichtshofes hat nämlich mit der Zeit die Umsetzung der Natura 2000- Richtlinie erzwungen.
Da nicht gemeldete, aber meldewürdige Gebiete nach der Rspr. einem vergleichbaren und zum Teil noch strengeren Schutz unterliegen, führt das nicht abgeschlossene Meldeverfahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit.
Ein Abschluss der Gebietsauswahl und die daran anschließende Veröffentlichung der Gebietslisten schafft damit Planungssicherheit für zahlreiche Vorhaben im Straßenbau, bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, bei Bahnprojekten und anderen Infrastrukturvorhaben.
Eine schnelle Ergänzung ist daher auch unter diesem Gesichtspunkt im dringenden Interesse Bayerns.
Wie bekannt ist, hätten der Bundesrepublik mit Verurteilung durch den EuGH enorme finanzielle Sanktionen (bis zu 790000 Euro pro Versäumungstag rückwirkend) gedroht, wenn nachdem die Richtlinie aus dem Jahr 1992 von einigen EU-Ländern, insbesondere Deutschland jetzt durch die Meldung der 3. Tranche eingeleitet worden wäre.
Grund für diese drastische Strafe ist, dass es anderen Mitgliedsstaaten gegenüber unfair und ein Wettbewerbsnachteil ist, wenn Deutschland keine Rücksicht auf die Natur nimmt, aber die anderen europäischen Staaten schon.
Nochmal zu mgl. Änderung bzgl. Modalitäten der Meldung:
Nach einem in der FFH-Richtlinie geregelten Verfahren schlagen die Mitgliedstaaten in Betracht kommende Gebiete der Europäischen Kommission vor. Diese prüft die Gebietsvorschläge und legt in einer Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" die FFH-Gebiete fest.
Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen.
Die Präambel und Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie sagt ausdrücklich, dass auch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG dürfen diese Belange bei der Meldung der Gebiete noch nicht berücksichtigt werden.
Jedenfalls im Vollzug der Ausnahmebestimmungen können aber ausdrücklich auch gewichtige wirtschaftliche und andere öffentlichen Interessen gewahrt werden.
Was geschieht mit gemeldeten Gebieten?
Die von Bayern ausgewählten Gebiete werden zunächst an den Bund gemeldet.
Dieser fügt nationale Listen zusammen, die er dann seinerseits der EU vorschlägt. Der Bund kann hier keine Änderungen ("Abgleichungen") vornehmen, allenfalls solche anregen.
OFT FALSCHE INFOS!!!
Ist jede Art von Nutzung bei einem FFH-Gebiet ausgeschlossen?
Nein. Die vorhandene Nutzung kann uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Sie hat oftmals die besondere Wertigkeit des Gebietes selbst hervorgerufen.
Was ist auf FFH-Gebieten verboten?
Eine Verschlechterung der grundsätzlichen Wertigkeit des Gebietes.
Erlaubt bleibt demnach z.B. eine Änderung der Fruchtfolge.
Verschlechterungsverbot heißt nicht Veränderungsverbot.
Die Richtlinie will nicht Nutzungsänderungen grundsätzlich unterbinden, sondern ihr Ziel ist die Erhaltung natürlicher Lebensräume und geschützter Arten.
Nutzungsänderungen, die keine erhebliche Verschlechterung des ökologischen Zustands bewirken, sind daher zulässig.
Wer ersetzt finanzielle Einbußen?
In der Regel dürfte es keine finanziellen Einbußen geben, da die bisherige Nutzung weiterhin möglich ist.
Die Ausweisung eines FFH-Gebietes bedeutet auch keineswegs automatisch eine Verkehrswertminderung, da die Verkehrswerte gerade bei landwirtschaftlichen Flächen in der Regel an der Nutzungsmöglichkeit ausgerichtet sind.
Welche Einschränkungen muss ein Eigentümer auf seiner FFH-Fläche hinnehmen?
Grundsätzlich dürfte es zu keinen Einschränkungen der bisherigen Nutzung kommen, bei der Änderung von Nutzungen kann z.B. eine Verträglichkeitsprüfung im Sinne der Lebensraumerhaltung durchzuführen sein.
Was sind die Folgen, wenn eine Verträglichkeitsprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung für ein FFH-Gebiet ergibt?
Alternativlösungen sind zu suchen.
Fehlt eine Alternative, kann das Projekt aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, hierzu zählen auch soziale und wirtschaftliche Gründe, durchaus durchgeführt werden.
Der Mitgliedsstaat hat für Ausgleichsmaßnahmen zu sorgen.
Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt.
Fragen des Vollzugs sind allein Sache des jeweiligen Mitgliedsstaates.
Das bedeutet in der Bundesrepublik des jeweiligen Landes.
Der Mitgliedsstaat ist der EU gegenüber für den Erhaltungszustand verpflichtet.
Wie er seine Pflichten erfüllt, ist in sein Ermessen gestellt.
Deutschland darf nicht wieder päpstlicher als der Papst sein!
Die EU darf keine überbürokratische und unbezahlbare Monitoring- und Kontrollmechanismen fordern.
Wer ist für den Richtlinienvollzug verantwortlich?
Allein die Mitgliedsstaaten; in Deutschland kraft nationalen Rechts sind dies die Länder.
Haben die gemeldeten Gebiete einen automatischen Schutzstatus?
Es gilt nur das gesetzliche Verbot der Verschlechterung. (Art 13c BayNatSchG). Ein FFH-Gebiet ist aber nicht automatisch Naturschutzgebiet.
Alle Instrumente des nationalen Naturschutzrechts sind einsetzbar, d.h. vor allem vertragliche Regelung, planerische Vorgaben und auch hoheitliche Maßnahmen.
Wer bestimmt über Gebietsschutz?
Dies ist Sache der Länder als Vollzugsorgane.
Bayern hat sich zum Ziel gesetzt, mit den Betroffenen den jeweils verträglichsten Weg der Unterschutzstellung zu vereinbaren.
Vertragliche Regelungen haben Vorrang vor hoheitlichem Schutz.
Viele Gebiete, die als FFH-Gebiete vorgesehen sind, stehen bereits heute unter bestimmtem Schutz.
Dann sind zusätzliche weitere Maßnahmen nicht erforderlich.
Viele Flächen sind auch in Staatseigentum, hier bedarf es i.d.R. auch keiner zusätzlichen Vereinbarung.

CHANCEN
In Art. 8 der FFH-Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Kosten zu beziffern, die mit Erhaltungsmaßnahmen in FFH-Gebieten verbunden sind, und es wird eine finanzielle Beteiligung der EU in Aussicht gestellt.
Verordnungsentwurf der Kommission "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums" - KOM (2004)490
Bereits seit 1992 beteiligt sich die Europäische Union mit dem Programm „LIFE-Nature“ finanziell an Naturschutzmaßnahmen, die dem Schutz der Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse dienen.
Dabei werden Zuwendungen verstärkt auf Natura 2000 ausgerichtet, d.h. Zuwendungen nur für solche Gebiete gewährt, die bereits offiziell der Europäischen Kommission als FFH-Gebiet oder Vogelschutzgebiet gemeldet wurden.
Ein weiteres europäisches Programm zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten ist das LEADER+-Programm.
Für Landnutzer, deren Flächen in einem Natura 2000-Gebiet liegen, eröffnen sich Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. Ausgleichszahlungen, indem sie sich verpflichten, den Erhaltungszustand von FFH-Gebieten nicht zu verschlechtern, was i.d.R. bedeutet, dass die Bewirtschaftung wie bisher oder unter bestimmten Auflagen (z.B. keine Intensivierung der Nutzung) fortgesetzt werden kann.
Aber, wichtig für Bayern: Landwirte dürfen innerhalb von Natura-2000-Gebieten bei der finanziellen Förderung nicht schlechter gestellt werden als außerhalb dieser Gebiete! Deshalb sollten die kofinanzierungsfähigen Höchstbeträge für Ausgleichszahlungen in Natura-2000-Gebieten in gleicher Höhe wie für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen werden.
Allgemein gilt: Maßnahmen zu Gunsten des ländlichen Raums sowie zum Schutz der Natur und Umwelt können über Strukturfonds der EU, z.B. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), künftig ( ab 2007 ) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden.
Die Ausgestaltung der zu 59 % von der EU kofinanzierten Programme ist länderspezifisch unterschiedlich und im Regelfall auf landwirtschaftliche Flächen beschränkt.
NATURA 2000 bringt - über den Naturschutz hinaus - auch wirtschaftliche Vorteile.
Überwiegend werden solche landwirtschaftliche Flächen gemeldet, die heute schon naturnah bewirtschaftet werden, da im Regelfall nur diese die strengen Bedingungen dafür erfüllen.
Diese naturnahen Flächen (vor allem Wiesen und Weiden) werden künftig im Hinblick auf dier Fördermöglichkeiten an bedeutung gewinnen, weil die EU Fördermittel vorrangig in Natura 2000-Gebiete fließen werden.
Beispiel: Die dänischen Bauern haben das erkannt und ihre Regierung veranlasst, 24% ihrer Landesfläche als NATURA-2000-Gebiete zu melden.
Noch höhrere Zahlen gibt es in Spanien, Griechenland, Italien.
Es wäre daher verkehrt, die Lage in Natura 2000-Gebieten einseitig als Belastung zu empfinden, vielmehr sind auch die Chancen durch bessere Fördermöglichkeiten zu sehen.
Dies setzt jedoch voraus, dass in der derzeitigen Diskussion über die GAP-Reform und die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums wichtige Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden.
Und wenn wir über die GAP-Reform sprechen, dann sprechen wir auch über finanzielle Sicherheiten und den Export.
Bayerns Land- und Ernährungswirtschaft produziert gerade bei wichtigen Agrarerzeugnissen weit mehr, als für die Selbstversorgung notwendig ist.
So beträgt beispielsweise der Selbstversorgungsgrad bei Milch 178 %, bei Käse sogar 285 %.
Wir brauchen also die Weltmärkte und die Wochenmärkte!
Die Politik der CSU unterstützt grundsätzlich die Exportbemühungen der bayerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft auf vielfältige Art und Weise mit dem Ziel höchster Qualität statt größter Quantität.
So haben wir zur raschen und effizienten Erschließung neuer Absatzpotenziale in den EU-Beitrittsländern und den angrenzenden Staaten zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium eine Exportoffensive initiiert.
Unternehmen der bayerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft soll damit der Marktzugang in diesen Ländern erleichtert und dauerhaft neue Absatzpotenziale erschlossen werden.
Nichts desto trotz müssen wir uns den Herausforderungen und Realitäten der Globalisierung, der WTO und des Weltmarktes stellen. Ein Beispiel dafür:
Die Reform der Zuckermarktordnung.
Als Europapolitikerin erlebe ich die aktuellen Diskussionen vor Ort in Brüssel und Straßburg.
Und ich sehe die Realitäten:
Der Zuckermarkt ist keine europäische Frage - er wird auf globaler Ebene in der WTO entschieden.
Wir nehmen die Anliegen der Landwirte ernst und ich habe mich deshalb dazu entschlossen, eine Delegation unterfränkischer Zuckerrübenbauern zu einem runden Tisch mit dem Minister Miller und Vertretern aus Brüssel einzuladen, um einen offenen Dialog möglich zu machen.
Brüssel muss, soll und darf kein Raumschiff sein!
Zu den Fakten:
Europa investiert knapp 1 Milliarde Euro - als fast 1 % des gesamten Haushalts - in die Subvention des eigenen Zuckeranbaus, rein 499 Mio. davon in die Exportsubvention!
Wir produzieren einen Überschuss von 20 Millionen Tonnen, exportieren 14 Millionen Tonnen auf den ohnehin übersättigten Weltmarkt und kaufen noch 1,6 Millionen Tonnen Zucker - auf Grund des Verbraucherverhaltens - aus Drittstaaten dazu.
Die WTO stellt uns samt Ultimatum vor große Herausforderungen - sie duldet das bestehende System nicht mehr und fordert Veränderungen, denen wir Folge leisten müssen.
Das ist die Realität.
Aber: Als unterfränkische Europaabgeordnete warne ich trotzdem vor einer zu radikalen und ziellosen Reform der Zuckermarktordnung.
Es geht dabei auch keinesfalls darum, Reformschritte pauschal zu blockieren. Im Gegenteil: Ich will eine Reform mit Hand und Fuß, die unseren europäischen Zuckermarkt zukunftsfähig macht und sinnvoll neu ordnet.
Sowohl die EU-Kommission wie die Bundesregierung haben Handlungsspielräume, die sie nutzen müssen, um die Zerschlagung der bisher gut funktionierenden Zuckermarktordnung zu verhindern.
Bayern und Minister Miller haben sich auf Bundesebene mit Nachdruck und Konzept eingebracht und den Bundesrat in dieser Sache überzeugt.
Erst gestern hat Miller die Position Bayerns bei der Agrarministerkonferenz direkt an EU-Agrarkommissar Franz Fischler herangetragen.
Denn: Auch wenn Fischler im November aus seinem Amt scheidet - sein Wort hat in Brüssel nach wie vor großes Gewicht.
Der Bundesrat hatte am 24. September unter Federführung Bayerns einen klaren Beschluss gefasst mit dem Ziel, den von der rot-grünen Bundesregierung unterstützen Reformvorschlag der EU-Kommission zu entschärfen.
Aus bayerischer Sicht sind vor allem die überzogenen Preissenkungen und die zu weit gehende Verminderung des Außenschutzes den europäischen Erzeugern nicht zuzumuten.
Wir müssen - zusätzlich zu den aktuellen Diskussionen - auch neue Marktbereiche für den Zucker erschließen.
Innovation hat Bayern schon immer im europäischen und globalen Vergleich nach vorne gebracht - das kann und muss auch beim Zucker so sein.
Als Energieexpertin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament möchte ich z.B. erinnern an den Bereich Biotreibstoffproduktion. Auch hier wird dem Zucker in Zukunft wachsende Bedeutung zukommen.
Bayern nimmt bei Nachwachsenden Rohstoffen seit Jahrzehnten eine Vorreiterrolle ein.
Wir haben den Grundstein für die heutigen Markterfolge der Nachwachsenden Rohstoffe in Bayern noch zu Zeiten gelegt, als die Grünen heftig dagegen opponiert haben.
Zurück zum Weltmarkt: Bei allem Engagement im Export vergessen wir nicht die Märkte vor der Haustür.
Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass bayerische Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt Produkte aus der Region kaufen.
Die regionale Vermarktung von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln, verstanden im Sinne von „aus der Region - für die Region“, ist in ihren verschiedenen Ausprägungen ein Schlüsselinstrument, um der zunehmenden Verunsicherung der Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf aktiv zu begegnen.
Unser Ziel ist es, ein noch größeres Qualitätsbewusstsein für bayerische Produkte zu schaffen und gleichzeitig die Position der bäuerlichen Landwirtschaft in Bayern im Wettbewerb zu stärken.
Je mehr uns die „harten" Auswirkungen der Globalisierung betreffen, um so mehr sind „weiche" Werte wie Nähe, Tradition und Heimat gefragt.
Wir brauchen einen überschaubaren Lebensraum, mit dem wir uns identifizieren können, der unseren Werten und Lebensvorstellungen entspricht. Der ländliche Raum bietet diese Vorzüge!
Rund 60% der bayerischen Bevölkerung leben im ländlichen Raum.
Hier gibt es bezahlbaren Wohnraum und Arbeitsplätze.
Die kommunale Infrastruktur und das Freizeitangebot sind in den vergangenen Jahrzehnten konsequent ausgebaut worden.
Darauf sind wir stolz! Und das müssen wir auch weiterhin fördern!
Die Bevölkerungsentwicklung spiegelt diese hohe Lebensqualität im ländlichen Raum wider.
Während im Landesdurchschnitt in den letzten 20 Jahren die Bevölkerungszunahme 12,6 % betrug, fiel sie im ländlichen Raum mit 15,0 % mehr als doppelt so hoch aus wie in den Verdichtungsräumen mit 7,4 %.
Die Bayerische Staatsregierung unternimmt große Anstrengungen, um die Attraktivität des ländlichen Raums zu erhalten und ihn gleichzeitig fit für die Zukunft zu machen.
EU-Finanzmittel leisten in der Dorferneuerung, Flurneuordnung, der Regionalen Landentwicklung, isgesamt mit der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER wichtige Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes sowie zur Verbesserung der Lebensqualität.
Im Juni 2003 hat die EU die bisher tiefgreifendste Reform der Agrarpolitik beschlossen.
Die EU-Kommission und EU-Kommissar Fischler haben sie darauf angelegt, den Betrieben auf der Basis ihrer erbrachten, unternehmerischen Leistungen Ausgleichszahlungen zu gewähren, damit sie die Auswirkungen der Liberalisierung der EU-Marktordnungen, der EU-Erweiterung und der Globalisierung des Handels mit Nahrungsmitteln bestehen können.
Zentrales Element der GAP-Reform ist die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion.
Die Grundidee der Reform ist gut und zukunftsweisend!
Europa und Kommissar Fischler haben im Dialog mit den europäischen Landwirten und auf Drängen des EP ihre Hausaufgaben gemacht.
Aber, wie so oft, bin ich, sind wir alle sehr unzufrieden mit der Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland!
Die Bundesregierung hat ursprünglich eine deutschlandweit einheitliche Flächenprämie geplant. Dies hätte für die bayerischen Bauern dramatische Einkommensverluste in Höhe von 63 Mio. € pro Jahr bedeutet.
Das haben wir verhindert! Die Umverteilung von EU-Prämien zu Lasten Bayerns in andere Bundesländer reduziert sich dadurch deutlich, beträgt aber immer noch jährlich 22 Mio. €.
Wir in Bayern haben uns sehr früh auf die Betriebsprämie festgelegt.
Die deutliche Mehrheit der bisherigen EU-Staaten hat ebenso entschieden: Frankreich, die Niederlande, Belgien, Italien und in Großbritannien die Regionen Schottland und Wales sowie Irland, Portugal, Spanien, Griechenland und Österreich wollen die Betriebsprämie einführen.
Unsere ablehnende Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir im Bundesrat, im Bundestag und bei der Agrarministerkonferenz ganz klar vertreten.
Leider waren keine Mehrheiten für unseren Vorschlag zu erreichen.
Wir haben es jedoch geschafft, dass der Vermittlungsausschuss einberufen wurde.
Dort konnte ein Kompromiss zur nationalen Umsetzung der GAP-Reform gefunden werden.
1. Damit gibt es nun für die Jahre 2005 bis 2012 eine Kombination aus Flächen- und Betriebsmodell.
Wesentliche Inhalte des Betriebsmodells bleiben bis 2009 erhalten.
Regional einheitliche Flächenprämien wird es erst ab dem Jahr 2013 geben.
2. Bayern konnte erreichen, dass der sog. Gleitflug, d. h. der Umschmelzungsprozess von verbliebenen betriebsindividuellen Prämien wie Milch- und Tierprämien in regional einheitliche Flächenprämien, nicht wie von der Bundesregierung gewollt im Jahr 2007, sondern erst im Jahr 2010 beginnt. Dies ist auch deshalb eine wichtige Verbesserung, weil spätestens im Jahr 2009 erneut eine Halbzeitbewertung zur GAP-Reform erfolgt.
3. Dennoch kommt es ab 2005 zu deutlichen Umverteilungen zwischen Betrieben.
Ab dem nächsten Jahr gibt es bis zur Einführung der landesweit einheitlichen Flächenprämie im Jahr 2013 drei Arten von Prämien:
1. Die Ackerflächengrundprämie
Sie wird in Bayern zunächst einheitlich bei 295 € je ha liegen. Damit kommt es schon ab 2005 zwischen Ackerbaubetrieben zu großen Umverteilungseffekten - zu Lasten der Mais- und Getreidebaubetriebe und zu Gunsten der Ackerbaubetriebe mit Zuckerrüben, Kartoffeln sowie Obst- und Gemüseflächen. Dies bedeutet eine drastische Reduzierung der Prämien für Getreideflächen um rd. 55 €/ha bzw. rd. 16 % und für Maisflächen sogar um rd. 180 €/ha bzw. rd. 38 %.
Besonders massiv betroffen werden davon die spezialisierten Rindermastbetriebe, die Schweinmastbetriebe mit Maismast und die Milchviehbetriebe auf gemischten Acker-Grünlandstandorten sein.
Andererseits bekommen nun auch Zuckerrübenbauern 295 € pro ha Zuckerrüben. BM´in Künast aber wird dies in der Diskussion über die Zukunft der Zuckermarktordnung für einen verschärften Reformkurs benutzen.
2. Die Grünlandgrundprämie
Sie wird ab 2005 knapp 90 €/ha betragen. Sie speist sich aus der Schlachtprämie für Großvieh, 50 % der Extensivierungsprämie und einem nationalen Ergänzungsbetrag. Bisher hat es eine solche Prämie nicht gegeben.
3. Zunächst betriebsindividuell zugewiesen werden
die Milchausgleichszahlungen (2004 1,18 Cent/kg, 2005 2,36 Cent/kg, ab 2006 3,55 Cent/kg Milch),
außerdem Bullenprämien, die Schlachtprämie für Kälber,
die Mutterkuhprämien, 50 % der Extensivierungsprämien für Rinder,
Schaf- und Ziegenprämien, 50 % der Trockenfutterbeihilfe und
¼ der entkoppelten Stärkekartoffelbeihilfe.
Die Neuregelung hat aber immer noch gravierende Nachteile.
1. Die Flächenprämie benachteiligt z. B. die leistungsstarken Rinder- und Milchviehhalter, im europäischen Wettbewerb.
2. Die Milcherzeuger werden einkommensmäßig in doppelter Weise geschwächt, weil zum Entkopplungsmodell auch noch die Marktordnungsreform bei Milch dazukommt. Meine Forderung nach einem Sonderweg für die Milch fand jedoch keine Mehrheit.
3. Darüber hinaus kommen im Rahmen von Cross Compliance künftig anstelle von Deregulierung und Entbürokratisierung neue Kontrollen und zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf Betriebe und Behörden zu. Die Bundesregierung wird damit rot-grüne Ideologie im Fachrecht noch wirksamer durchsetzen und so die deutsche Landwirtschaft im europäischen Wettbewerb noch mehr schwächen. Die geplante Mehrfachsanktionierung haben wir immer abgelehnt!
4. Mit dem geplanten Gesetz wird Deutschland zudem eine der kompliziertesten und verwaltungsaufwändigsten Reformvarianten erhalten.
Bayern hatte von Anfang an eine Reform in einem Schritt gefordert, die die Honorierung der Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft nach dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung zum Ziel hat.
Die jetzige Umsetzung verfehlt dieses Ziel ganz klar. Bayern hat deshalb den Kompromiss trotz der erreichten Verbesserungen sowohl im Vermittlungsausschuss als auch im Bundesrat abgelehnt.
Die Landwirtschaft steht zwar vor großen Herausforderungen – wie auch die übrige Wirtschaft und unsere gesamte Gesellschaft.
Es wäre jedoch falsch, darauf mit Pessimismus zu reagieren. Denn Bayern schafft in seinem Zuständigkeitsbereich und im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel kalkulierbare Rahmenbedingungen – für einen wirtschaftsfreundlichen Agrarstandort Bayern.
Dafür setze auch ich mich auf der europäischen Ebene weiterhin mit Nachdruck ein!
Zukunftsorientierte Politik heißt nicht nur technologischer Fortschritt und ökonomische Effizienz, sondern auch das zu bewahren, was das Leben in Bayern lebenswert macht.
Wir wollen Bayern als Land erhalten, in dem Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft zuhause und überlieferte Traditionen lebendig sind.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal zurückkommen auf mein Amt, mein Mandat:
Politik, meine Damen und Herren, ist nach meiner persönlichen Überzeugung Dienstleistung an Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern.
Dafür haben Sie mich gewählt - und das nehme ich sehr ernst.
Ich freue mich deshalb auf eine gute Zusammenarbeit - für unser schönes Unterfranken in Europa.
Für heute wünsche ich Ihnen noch einen erfolgreichen und angeregten Bauerntag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.