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Einheitliche Standards - Hygieneinspektoren sprachen mit Dr. Anja Weisgerber

Main-Echo Main-Spessart-Kreis

Europäische Richtlinien, wie für Badegewässer und Trinkwasser, müssen von Hygieneinspektoren vor Ort vollzogen werden. Es gibt in Europa aber keinen einheitlichen Qualitätsstandard für die Berufsgruppe. Diese und weitere berufsständische Fragen erörterten Oskar G. Weinig und Dirk Rieb mit der Europaabgeordneten Dr. Anja Weisgerber.


Die bei den Staatlichen Gesundheitsämtern angesiedelten Hygieneinspektoren sind zuständig »von der Wiege bis zur Bahre«, ist oft zu hören. Sei es bei den Grenzwerten für Trinkwasser oder Badebeckenwasser, den Ruhefristen auf Friedhöfen, der Hygiene in Krankenhäusern - überall sind die Kenntnisse der Inspektoren gefragt.


Das Tätigkeitsfeld der Berufsgruppe im Bereich Infektionsschutz und Umwelthygiene erörterten Weinig, Vorsitzender des Berufsverbands Bayerischer Hygieneinspektoren (BBH) und Dirk Rieb, BBH-Webmaster, mit der Parlamentarierin. Ihre Aufgabe als Hygieneinspektoren versehen Weinig und Rieb beim Staatlichen Gesundheitsamt in Karlstadt.

In dem Gespräch verdeutlichten sie, dass ihr Berufsbild dem breiten Aufgabenspektrum hinterher hinke. In den EU-Ländern würden die Aufgaben von unterschiedlichen Berufsgruppen verrichtet. So etwa in der Niederlanden, wo für Teilaufgaben der Hygieneinspektoren Chemiker und Biologen zuständig sind. In Frankreich kümmern sich vier verschiedene Berufsgruppen um dieses Aufgabenfeld und in Griechenland werden die EU-Bestimmungen sogar von privaten Instituten vollzogen.

Beim Vollzug von EU-Richtlinien sei eine europaweit einheitliche Vorgehensweise nötig. Qualifikation und Anforderungsprofil sollten harmonisiert werden, um den Qualitätsstandard in allen EU-Ländern zu gewährleisten. So müsste laut Rieb als erstes die Ausbildung europaweit festgelegt und die Berufsbezeichnung auf einen Nenner gebracht werden.