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Feinstaubrichtlinie sorgt weiter für Streit in der EU

Deutsches Ärzteblatt

Brüssel - Der Streit um die Revision der Feinstaubrichtlinie geht weiter. Zwar hat sich das Europaparlament (EP) heute in erster Lesung mehrheitlich auf eine Neufassung der aktuellen Regelung einigen können. Widerstand gegen die Änderungsvorschläge regt sich allerdings nicht nur in den Reihen der Grünen, sondern auch bei der EU-Kommission.

Nach dem Beschluss des EP soll es - abweichend vom Kommissionsvorschlag - strengere Jahresgrenzwerte sowohl für Partikel bis zu zehn Mikrometer Durchmesser geben (PM10: 33 µg/m3 statt 40 µg/m3) als auch für Kleinstpartikel von weniger als 2,5 Mikrometer (PM2,5: 20 µg/m3 statt 25 µg/m3). Für PM 10 soll die Regelung bereits ab 2010 gelten, für PM2,5 aufgrund bislang fehlender wissenschaftlicher Daten erst ab 2015.

Gleichzeitig wollen die Abgeordneten durchsetzen, dass zum Beispiel Städte mit Kessellage die Tagesgrenzwerte für PM10 an 55 Tagen, statt wie im Kommissionsentwurf vorgeschlagen an 35 Tagen, überschreiten dürfen. Außerdem sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte von bis zu sechs Jahren zu beantragen, wenn sie besondere Belastungen nachweisen können.

Dr. Anja Weisgerber, CSU-Abgeordnete im EP, ist überzeugt, dass die Maßnahmen ausreichen, um einen effektiven Gesundheitsschutz sicherzustellen. Für Hiltrud Breyer hingegen gehen die vorgeschlagenen Änderungen nicht weit genug: „Nur mit einer ehrgeizigen Luftreinhaltepolitik können in der EU jährlich rund 350.000 durch Feinstaub hervorgerufene Todesfälle vermieden werden“, so die Grünen-Politikerin.

Auch die EU-Kommission meldete unmittelbar nach der Abstimmung Bendenken an den Änderungswünschen des EP an. Vor allem der Vorschlag einer Fristverlängerung um bis zu sechs Jahre stößt auf Kritik der Brüsseler Behörde. „Dies können wir nicht akzeptieren“, sagte Umweltkommissar Stavros Dimas. Gleiches gelte für eine geplante Aufweichung der Vorschrift, die Überschreitung der Tagesgrenzwerte von PM10 auf 35 Tage pro Jahr zu beschränken.

Bevor die Kommission wieder am Zuge ist, muss sich jedoch zunächst der Ministerrat mit dem geänderten Richtlinienentwurf befassen.