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Strenge Vorgaben abgelehnt

DownJones

EP-Umweltausschuss ZU Feinstaub-Grenzwerten
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die deutschen Bundesländer erhalten bei ihrer Forderung, die EU-Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration abzuschwächen, Schützenhilfe von den Europaabgeordneten. Im federführenden Umweltausschuss fand am Mittwoch ein fraktionsübergreifender Kompromiss gegen die von Umweltkommissar Stavros Dimas vorgeschlagene Bemessungsgrundlage eine Mehrheit. Christ- und Sozialdemokraten sowie Liberale haben Dimas Vorhaben abgelehnt, ab 2010 verbindliche Grenzwerte auch für kleine Partikel von PM 2,5 einzuführen. Bisher werden nur Feinstaubteilchen mit einem Durchmesser von maximal PM 10 gemessen. Schwebstaub wird international in der Wissenschaft als Particulate Matter (PM) bezeichnet. Die Staubpartikel werden nach ihrer durchschnittlichen Größe in verschiedene Kategorien eingeteilt. Wegen ihrer Winzigkeit gelten sie als besonders gesundheitsgefährdend. weil sie tief in die Lunge eindringen. Dimas werde von seinen Plänen nicht abweichen; sagte dessen Sprecherin. Die Neufassung der Vorschriften im Umgang mit Feinstaub sei allein schon aufgrund der hohen volkswirtschaftlichen Kosten gerechtfertigt, die durch Feinstaubpartikel hervorgerufene Erkrankungen und Arbeitsfälle mit sich brächten. Im EU-Ministerrat würden die nordischen Staaten die Pläne der Kommission unterstützen, sagte die Sprecherin weiter. Der Kompromiss der großen Fraktionen sieht vor, dass die Höchstwerte für Partikel von PM 2,5 zwar ab Ende des Jahrzehnts eingeführt werden, allerdings nur als Zielwert. Verbindlich sollen die Obergrenzen erst ab 2015 sein. Dies sei praktikabler als die Vorgabe einer verbindlichen Obergrenze, weil es zur Beurteilung der Gefährlichkeit dieser kleinen Teilchen noch keine ausreichende wissenschaftliche Datengrundlage gebe, sagte die CSU-Abgeordnete Anja Weisgerber, Die Angeordneten sprachen sich auch dafür aus, dass die Tagesgrenzwerte für eine erhöhte Feinstaubkonzentration der derzeit täglich gemessenen PM 10 bis zu 55 Mal im Jahr überschritten werden kann.
Die geltende Richtlinie sieht vor, dass dieser Wert nur an 35 Tagen überschritten werden darf. Dagegen haben in diesem Jahr bundesweit bereits 23 Städte verstoßen. Die neue Regelung käme Städten zugute, die beispielsweise durch eine Kessellage eine erhöhte Belastung hätten, sagte Weisgerber. Die Zahl von 35 Überschreitungen pro Jahr sei wissenschaftlich nicht begründet und rein politischer Natur, argumentieren die Abgeordneten. Weisgerber beruft sich auf eine Studie des Frauenhofer-Instituts. Danach wird der Tagesgrenzwert für Feinstaubpartikeln überwiegend aufgrund meteorologischer Bedingungen überschritten. Auch werde in dieser Studie „kurzfristiger Aktionismus“ wie die Sperrung von Straßen als unwirksam bewertet. Wichtiger sie vielmehr die Minimierung von Emissionsquellen, sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Groote. Dazu gehöre eine neue Abgasnorm für leichte Fahrzeuge, wobei die Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Schiffsmotoren oder Hausfeuerungsanlagen. Die Schonfrist für Kommunen, die die Grenzwerte trotz ernsthafter Bemühungen nicht einhalten können, soll nach Auffassung des Umweltausschusses um bis zu zehn Jahre verlängert werden. Di Kommission will hier höchstens fünf Jahre zugestehen. "Diees ist eine Quasieinladung für weitere zehn Jahre Nichtstun und eine Rolle rückwärts in der europäischen Luftreinhaltepolitik", kommentierte die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer deas Ausschussvotum. Das Plenum will nach derzeitiger Planung im September in erster Lesung abstimmen. Danach wird der Ministerrat über das Thema beraten.