Keine rückwirkende Streichung von Förderungen für Biogasanlagen

Verlässlichkeit und Vertrauensschutz sind wichtige Eckpunkte der Energiewende. Die Betreiber von Biogasanlagen haben im Vertrauen auf den sog. Gülle-Bonus hohe Investitionen getätigt. Der Bonus ist eine Zusatzvergütung für Anlagenbetreiber, die Gülle vergären und damit Gas und Strom erzeugen. Die Erzeugung von Biogas aus Gülle ist ökologisch sinnvoll, weil klimaschädliches Methangas energetisch genutzt wird, anstatt in die Atmosphäre zu entweichen. Bundesumweltminister Peter Altmaier hatte den Gülle-Bonus, durch den die Erzeugung von Biogas gerade für kleinere bäuerliche Betriebe erst wirtschaftlich interessant wird, auf die Streichliste gesetzt.

„Es wäre klimapolitisch unsinnig, eine ökologisch sinnvolle Methode der Biogaserzeugung durch Kürzungen zu gefährden. Rückwirkende Streichungen von solch wichtigen Förderungen darf es nicht geben", fordert die Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber von Umweltminister Altmaier, die sich am Montagabend im Gespräch mit Landwirten in Oberwerrn selbst ein Bild von der Biogaserzeugung machte.

„Ich freue mich, dass beim Energiegipfel am vergangenen Donnerstag im Kanzleramt beschlossen wurde, entgegen bisherigen Plänen keine Einschnitte bei der Förderung bestehender Biogasanlagen vorzunehmen. Dabei muss es jetzt auch bleiben, denn alles andere schadet der Energiewende“, so Anja Weisgerber abschließend.