Reform des europäischen Weinsektors - Pläne der Europäischen Kommission gefährden die deutschen Qualitätsweine

Die Europäische Kommission plant, die gemeinsame Marktordnung für Wein in Europa grundlegend zu reformieren. Dies ist dringend notwendig geworden, da in der EU jährlich bis zu 70 Millionen Hektoliter überschüssiger Wein produziert werden. Deshalb ist das Ziel der Kommission, den europäischen Wein wettbewerbsfähiger machen zu wollen, grundsätzlich zu begrüßen.

Nachdem die Kommission im Sommer 2006 erste Pläne für die Reform vorlegte, hat sich das Europäische Parlament im Februar diesen Jahres mit den Plänen der Kommission zur Weinmarktreform intensiv auseinandergesetzt und eine Mitteilung zu diesem Thema verabschiedet. „Uns ist es damit gelungen, eine deutlich bessere Alternative zu den Kommissionsplänen vorzustellen. Diese Vorschläge hat die Kommission leider nicht ausreichend berücksichtigt. Da der Einfluss des Europäischen Parlaments im Agrarbereich sehr begrenzt ist, freue ich mich, dass unser Landwirtschaftsminister Horst Seehofer im Ministerrat die Forderungen des Parlaments mit Nachdruck vertreten will“, kommentiert die unterfränkische Europaabgeordnete Dr. Anja Weisgerber die aktuellen Pläne der Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.

In Bezug auf die drastischen Rodungen, die die Kommission ursprünglich gefordert hatte, um die Überschussproduktion zu verringern, wurde die Meinung des Europäischen Parlaments erfreulicherweise übernommen. So sieht der neue Kommissionsvorschlag jetzt deutlich weniger Rodungen vor. Außerdem sollen die Rodungsmaßnahmen hauptsächlich in den Regionen angewendet werden, in denen unrentabler und qualitativ minderwertigerer Tafelwein produziert wird. „Wir sind in Unterfranken mit unseren hochwertigen Qualitätsweinen sehr gut aufgestellt. Deshalb werden wir von den Rodungen kaum betroffen sein“, so Weisgerber.

Der neue Kommissionsvorschlag sieht – trotz des gegenteiligen Votums des Parlaments – unter anderem vor, die Anreicherung des Weines mit Saccharose zu verbieten. Die Kommission will zwar die Anreicherung des Weines mit Traubenmost auch weiterhin erlauben, um den Zuckergehalt des Weines zu erhöhen. Allerdings ist der Most im Gegensatz zur Saccharose nicht geschmacksneutral und verändert somit den Charakter des Weines.

Durch das Anreicherungsverbot zielt die Kommission darauf ab, die in Europa vorherrschende Überschussproduktion einzudämmen. Allerdings tritt dieser Überschuss hauptsächlich in den südlichen EU-Ländern auf, die den Wein nicht mit Saccharose anreichern müssen. Deshalb ist diese Maßnahme völlig verfehlt. Gerade die deutschen Weine, die wegen ihrer hohen Qualität weltweit geschätzt werden, sind von dem Anreicherungsverbot betroffen. Das bedeutet eine einseitige Diskriminierung unserer klimatisch benachteiligten Anbauregionen. In den letzten Jahren war in Franken nach Aussage des Fränkischen Weinbauverbandes eine zusätzliche Anreicherung der Weisweine mit Saccharose jedoch kaum notwendig.

Ein weiterer strittiger Punkt ist die geplante Lockerung der Etikettierungsvorschriften. Danach würde es in Zukunft für den Verbraucher schwieriger, zwischen Tafel- und Qualitätsweinen zu unterscheiden – die deutschen Winzer, die zu 95 % Qualitätsweine herstellen, würden damit im Wettbewerb benachteiligt.